Leistungen2024-02-16T14:21:44+01:00
Mutter und Sohn beim fröhlichen Zähneputzen

Gute Gründe:

exklusiv für Mitarbeiter und Familienangehörige
Bonusprogramm
Hebammenberatung

Gute Gründe:

exklusiv für Mitarbeiter und Familienangehörige
Bonusprogramm
Hebammenberatung

Wir leisten was für Sie!

Regelmäßig optimieren wir unser Angebot und orientieren uns am Bedarf unserer Versicherten

Persönlich – vor Ort – von Kollege zu Kollege

Exklusiv für
Sie da

Wir arbeiten exklusiv für Beschäftigte unserer Trägerunternehmen und deren Familienangehörige

Arbeiter in Warnweste schüttelt einem Mann mit aufgekrempelten Hemd die Hand.
Junge Frau freut sich über ein Geschenk, das sie in den Händen hält.

Gesund leben und Prämie kassieren: bis zu 210 Euro pro Jahr

Attraktives Bonusprogramm

Sie nehmen Vorsorgemaßnahmen wahr, sind Nichtraucher oder sogar im Fitnessstudio angemeldet? Dann lassen Sie es uns wissen. Mit unserem Bonusprogramm belohnen wir das gesundheitsbewusste Verhalten unserer Versicherten.

Entspannt durch Schwangerschaft und Elternzeit

Digitale Hebammenberatung

Kompetente Hebammen stehen Ihnen täglich – auch an Wochenenden und Feiertagen – per Chat, Videocall oder Telefon zur Verfügung.

Junge, schwangere Frau sitzt auf einem Sofa mit einem Pad-Computer auf dem Schoß und einer Schüssel mit Körnern und weißer Creme zum Essen in den Händen.

Viele Extras, die nichts extra kosten

Stöbern Sie in den vielen Extra-Angeboten, die wir für Sie und Ihre Familie bereithalten. Selbstverständlich ohne Zusatzkosten!

Mehrleistungen von A–Z

Eine Broschüre zu unseren Mehrleistungen – BKK:UNSERE EXTRAS – finden Sie unter dem Icon „Formulare“ zum Download.

Aktion Darmcheck2024-02-13T13:25:46+01:00

Aktion Darm-Check: Testen rettet (Ihr) Leben

Noch immer erkranken fast 63.000 Menschen in Deutschland jährlich an Darmkrebs. Die Krankheit ist tückisch, weil sie im Anfangsstadium kaum Beschwerden verursacht – treten sie auf, ist der Krebs meist schon weit fortgeschritten.

Deshalb können unsere Versicherten jedes Jahr im März und April ein kostenloses Testset zur Früherkennung anfordern auf www.praevention.care/bkkvoralb oder telefonisch unter 07022 93246-29. Außerhalb des Aktionszeitraums ist der Link nicht aktiv.

Einfacher Test für zu Hause

Dieser sogenannte iFOBT-Test hat sich als sehr zuverlässig erwiesen und kann bereits kleinste Mengen Blut im Stuhl erkennen, die Anzeichen für eine Darmkrebserkrankung sein könnten. Der Test kann einfach zu Hause durchgeführt werden, Ihre Probe wird von einem Labor ausgewertet. Sollte Blut entdeckt werden, empfiehlt sich eine anschließende Darmspiegelung (Koloskopie) zur weiteren Abklärung.

Ab 50 bzw. 55 Jahren zusätzliche Vorsorgeleistung

Auch unabhängig von einem Befund haben Frauen ab 55 und Männer ab 50 Jahren einen Anspruch auf eine kostenlose Darmspiegelung. Wenn Frauen ab 55 und Männer ab 50 Jahren dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen möchten, dürfen Sie alternativ das oben beschriebene Testset auch außerhalb des Aktionszeitraums bei unserem Dienstleister CARE diagnostica hier online anfordern: www.praevention.care/voralb-online

Ambulante Bewegungstherapie2023-06-26T18:45:28+02:00

Die BKK Voralb hat mit verschiedenen Therapiepraxen einen Vertrag zur Durchführung einer Bewegungstherapie vereinbart. Wir möchten damit unseren Versicherten, denen eine solche Therapie ärztlich verordnet wurde, kompetente Behandlungen zu einem niedrigen Eigenanteil ermöglichen.

Mit folgenden Praxen arbeiten wir zusammen:

Neu ab Juni 2023:
TZK Therapiezentrum Kirchheim
73230 Kirchheim, Steingaustraße 13

Neu ab Januar 2023:
Gesundheitszentrum Team Tropsch
72555 Metzingen, Hindenburgstraße 49

Ambulanten Therapiezentrum „Vesalius“
73240 Wendlingen, Wertstraße 8

Gesundheitszentrum in der Panorama Therme
72660 Beuren, Am Thermalbad 5

Reha-Zentrum BRÜDERLIN
73033 Göppingen, Ulrichstrasse 21

Standpunkt Physiotherapie
72636 Frickenhausen, Maybachstr. 5

Treffinger & Team
73730 Esslingen, Plochinger Straße 115

Vitalisaktiv
73262 Reichenbach, Stuttgarter Str. 1, Im Haus der Sinne

Eine Behandlungseinheit umfasst 20 Therapieeinheiten und erfolgt unter fachlicher Anleitung. Falls medizinisch erforderlich, kann sie nach Ablauf eines Jahres wiederholt werden. Der Eigenanteil für unsere Versicherten beträgt höchstens 28,00 Euro.

Die Bewegungstherapie empfiehlt sich insbesondere bei folgenden Krankheitsbildern:

  • alle operativ bzw. konservativ versorgten Verletzungen am Bewegungsapparat
  • alle operativ bzw. konservativ versorgten Verletzungen der Wirbelsäule einschließlich der Bandscheibensymptomatik
  • Schäden am Bewegungsapparat und an der Wirbelsäule durch Fehlformen und muskuläre Dysbalancen
  • polytraumatische Verletzungen einschließlich neurologischer Symptomatik
  • alle chronisch mit Schmerzzuständen verlaufende Verletzungs- und Verschleißkrankheiten der Wirbelsäule und Gelenke einschließlich neurologischer Symptomatik.

Die ärztliche Verordnung kann sowohl vom Werksarzt als auch von einem niedergelassenen Arzt – Fach- oder Hausarzt – ausgestellt werden. Vordrucke erhalten Sie gerne bei der BKK Voralb. Wenn Sie zu diesem Angebot Fragen haben, kommen Sie bitte vorbei oder rufen Sie uns an unter 07022/93246-29.

Geändert am: 01.06.2022

Ambulantes Rückenschmerzprogramm2022-12-05T09:33:41+01:00

Rückenschmerzen gehören in Deutschland zu den größten Gesundheitsproblemen und können schnell chronisch werden. Die BKK Voralb bietet Ihnen deshalb ein ambulantes Programm gegen den Schmerz an, das wir gemeinsam mit dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) Kirchheim entwickelt haben.

Sie können teilnehmen, wenn Sie:

  • wegen Rückenschmerzen seit mindestens 4 Wochen arbeitsunfähig sind oder
  • 8 Wochen Rückenschmerzen ohne Besserung verspüren (keine deutliche Verringerung der Schmerzintensität) oder
  • mehr als 6 Wochen wegen Rückenschmerzen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig waren.

Alles aus einer Hand – so läuft’s ab

Eingangsassessment
Zunächst wird eine umfangreiche, fachübergreifende Diagnostik und Abklärung durch-geführt, um festzustellen, ob Sie für die Therapie geeignet sind (Eingangsuntersuchung).

Multimodale Rückentherapie
Daran anschließend erfolgt eine ambulante multimodale 4-wöchige, individuell den Patientenbedürfnissen angepasste, Rückentherapie. Der Therapieplan umfasst mindestens 20 Termine (fünf Termine pro Woche über eine Zeitspanne von 4 Wochen) mit einer durchschnittlichen täglichen Behandlungszeit von sechs Stunden.

Nachbetreuung
Zur langfristigen Konservierung der bis dahin erreichten Therapieerfolge besteht auf Ihren Wunsch die Möglichkeit, im Anschluss an die multimodale Rückentherapie ein 8 Wochen dauerndes Nachbetreuungsprogramm (mind. eine Therapieeinheit pro Woche) im MVZ Kirchheim in Anspruch zu nehmen.

Abschlussassessment
Acht Wochen nach der ambulanten Rückentherapie bzw. der ggf. in Anspruch genommenen Nachbetreuung findet eine umfangreiche Abschlussuntersuchung statt. Diese beinhaltet insbesondere die  Überprüfung des Therapieverlaufes, und Sie erhalten Verhaltens- bzw. Aktivitätsempfehlungen.

Zuzahlung
Bei Beginn der Rückentherapie ist ein Eigenanteil von 150,00 Euro an das MVZ Kirchheim zu entrichten. Diese Kosten werden erstattet, wenn die regelmäßige, vollständige Teilnahme und der reguläre Abschluss der multimodalen Rückentherapie mit einer
Bestätigung des MVZ Kirchheim nachgewiesen wird.

Ihre Teilnahme am Programm

Besprechen Sie mit den  Ärzten im MVZ Kirchheim Ihre Fragen.
Haben Sie Interesse am Programm, unterschreiben Sie die Teilnahmeerklärung im MVZ Kirchheim.
Das MVZ Kirchheim wird dann alles Weitere für Sie in die Wege leiten.

Die Teilnahme an unserem Versorgungsprogramm ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung des Eigenanteils nur bei regelmäßiger Teilnahme erfolgen kann.

Nähere Informationen

BKK Voralb
Gebrüder-Heller-Straße 15
72622 Nürtingen
Tel: 07022/93246-29
M: leistungen@bkk-voralb.de

oder direkt beim

MVZ Kirchheim GmbH
Steingaustr. 13
73230 Kirchheim/Teck
T: 07021/9300-410
www.mvz-kirchheim.de

Auslandsversicherungsschutz2023-10-16T09:47:22+02:00

Über unseren Wahltarif – seit 01.01.2018

Da ärztliche Behandlungen während der Urlaubszeit im Ausland in der Regel gleich privat bezahlt werden müssen, kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Die BKK Voralb bietet zur Absicherung der Krankheitskosten – inklusive eines notwendigen Rettungsflugs oder Rücktransports – ihren Versicherten eine kostenlose weltweit gültige Auslandsreisekrankenversicherung an.

Ausführliche Informationen zur Auslandsversicherung finden Sie hier:

Achtung: Um diesen Service in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag stellen! Nur wenn Sie das Formular unterschrieben an uns zurückschicken, profitieren Sie und Ihre Familie von diesem kostenlosen Rundum-Schutz. Also: am besten gleich erledigen und sorglos verreisen.

Den Antrag für die private Auslandsversicherung finden Sie hier:

Haben Sie Fragen zu diesem Angebot? Kommen Sie bitte zu uns oder rufen Sie an unter 07022 93246-29 oder 07153 9903-12.

Was tun im Leistungsfall?

Einfach hier den Leistungsauftrag der Barmenia herunterladen und diesen ausgefüllt mitsamt den Originalrechnungen zu uns schicken oder vorbeibringen – alles Weitere erledigen wir für Sie!

Geändert am: 01.06.2022

BKK Aktivwoche2022-06-01T08:46:19+02:00

Durch die BKK-Aktivwoche wollen wir dazu beitragen, dass Sie Ihre Gesundheit erhalten bzw. stabilisieren können. In ausgewählten Kurorten im gesamten Bundesgebiet erleben Sie in fröhlicher Gemeinschaft ein interessantes und aktives Gesundheitsprogramm, vom Entspannungstraining über Wirbelsäulengymnastik oder Walking bis hin zum Belastungstest auf dem Fahrradergometer und vieles mehr.
Sie können zwischen verschiedenen Orten, Zeiten und Programminhalten wählen.

Die BKK unterstützt Ihre Bemühungen zur Gesundheitsvorsorge und übernimmt die Kosten der Präventivmaßnahmen.

Sie können sich direkt im Internet unter: www.aktivwoche.info informieren. Hier erhalten Sie Informationen über die verschiedenen Programme, die Anmeldung und die Kosten bis hin zum BKK Aktivwoche-Katalog sowie die freien und bereits ausgebuchten Angebote.

Geändert am: 01.06.2022

BKK Kinderwunsch2023-03-14T16:06:17+01:00

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Kinderwunsch

Fast ein Viertel der Paare in Deutschland ist ungewollt kinderlos. Die BKK Voralb möchte sie unterstützen und bietet die Mehrleistung „BKK Kinderwunsch“ an.

Das Angebot „BKK Kinderwunsch“ umfasst:

  • die Beteiligung an zwei geplanten Kryozyklen in Höhe von jeweils 350 Euro
  • die Beteiligung an zwei geplanten Blastozystenkulturen in Höhe von jeweils 250 Euro
  • einen über die gesetzlichen Leistungen hinausgehenden 4. Versuch*
  • einen Zuschuss von 100 Euro für eine Ei- oder Samenzellenkonservierung, um der Gefahr einer möglichen
    Unfruchtbarkeit durch eine Krebstherapie vorzubeugen
  • Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre
  • Vermeidung des Risikos von Mehrlingsschwangerschaften durch den Transfer von maximal zwei anstatt drei Embryonen

Weitere Informationen zum Vertrag sowie die teilnehmenden Zentren finden Sie hier

Ansprechpartnerin:

Portraitfoto der BKK Voralb-Ansprechpartnerin Susanne Tartler.

Susanne Tartler

Tel: 07022 93246-14
s.tartler@bkk-voralb.de

BKK STARKE KIDS2022-05-09T09:48:25+02:00

Die Aussprache-App

Wenn der König zum Tönig, die Soße zur Schose wird, das Kind lispelt oder das Lautsystem nicht altersgemäß verwendet, kann sprachtherapeutische oder logopädische Unterstützung helfen. Die BKK Voralb hat mit der neolexon Artikulations-App eine therapeutisch ausgereifte App in ihr Zusatzprogramm aufgenommen.

Der Erfolg einer sprachtherapeutischen Therapie für Kinder hängt wesentlich davon ab, wie oft und intensiv sie zu Hause üben. Herkömmliche Aufgaben und -blätter motivieren Kinder in der Regel jedoch zu wenig, das Sprechen immer wieder zu trainieren. Die neolexon Artikulations-App hingegen hilft ihnen, das Übungspensum spielerisch zu meistern.

Sprachübungen können auch Spaß machen

Die App ist sprachtherapeutisch ausgefeilt: Fünf abwechslungsreiche Spielmodule helfen dem Sprachtherapeuten oder Logopäden, die Aussprachestörungen des Kindes zielgenau und dennoch spielerisch zu therapieren. Da müssen von der Hauptfigur Lino beispielsweise in
einer Bibliothek Bilder gefunden und sortiert werden, die bestimmte Ziellaute enthalten. Oder es sollen Laute gesprochen werden, die der virtuelle Papagei Kiki nachplappert. Je fleißiger geübt wird, desto mehr Möglichkeiten stehen dem jungen Nutzer zur Verfügung. So werden über die App die jeweiligen Übungsaufgaben individuell und abhängig vom Therapieerfolg angepasst, und der Übungserfolg kann nachvollzogen werden.

BKK Voralb übernimmt die Kosten

Wenn bei Ihrem Kind im Alter zwischen drei und sieben Jahren eine Artikulationsstörung ärztlich diagnostiziert wurde und es in logopädischer Behandlung ist, übernehmen wir die Kosten für die neolexon-App, wenn uns ein therapeutisch bestätigter Antrag vorliegt. Smartphone- und
Tablet-optimiert ist sie im AppStore oder bei GooglePlay erhältlich.

Weitere Infos unter www.neolexon.de

BKK.Mein Facharzt2023-10-16T09:49:07+02:00

Facharztversorgung in Baden-Württemberg

„BKK.Mein Facharzt“ stellt eine Ergänzung zum Hausarztprogramm dar und sichert eine optimale medizinische Versorgung BKK-Versicherter in Baden-Württemberg. Ziel der teilnehmenden Betriebskrankenkassen – zu denen auch die BKK Voralb gehört – ist die bestmögliche Beratung und Behandlung im Krankheitsfall aller am Programm teilnehmenden Versicherten.

Das neue Facharztprogramm „BKK.Mein Facharzt“ umfasst derzeit die Fachgebiete Kardiologie für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und
Gastroenterologie für Magen-Darm-Erkrankungen.

Wenn Sie am Programm „BKK.Mein Facharzt“ teilnehmen, kümmert sich Ihr Hausarzt auch um die fachärztliche Weiterbehandlung. Er koordiniert die Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachärzten, damit eine strukturierte und nach dem aktuellen medizinischen Stand der Wissenschaft erfolgende Behandlung sichergestellt werden kann.

Weitere Vorteile:

  • schnelle Termine beim Facharzt
  • reguläre Sprechstundentermine innerhalb von zwei Wochen
  • im Akutfall nach Anruf des Hausarztes Termin noch am selben Tag
  • max. Wartezeit bei vereinbarten Terminen: 30 Minuten
  • Angebot einer wöchentlichen Früh- bzw. Abendsprechstunde oder Samstagssprechstunde für Berufstätige

Bestmögliche Beratung und Behandlung

  • Mehr Beratungszeit: insbesondere für chronisch Kranke
  • Vernetzte Behandlung: Befunde gehen innerhalb von drei Werktagen an den Hausarzt
  • Hohe Behandlungsqualität: besondere Qualitätsanforderungen an die teilnehmenden Fachärzte, zum Beispiel fachspezifische Weiterbildungen

Voraussetzungen

Aufgrund der Vernetzung von haus- und fachärztlicher Versorgung ist für die Teilnahme am Facharztprogramm eine Einschreibung in das Hausarztprogramm notwendig. Das Hausarztprogramm bietet ebenfalls weitere Vorteile.

Fachärzte finden

Auf www.medi-arztsuche.de/facharzt finden Sie teilnehmende Fachärzte in Ihrer Nähe. Wählen Sie als Ihre Krankenkasse „BKK VAG“, die BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg, zu der auch die BKK Voralb gehört.

Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Flyer, bei Ihrem teilnehmenden Haus- oder Facharzt, bei uns oder unter BKK.MeinFacharzt.

Geändert am: 01.06.2022

Bonusprogramm der BKK Voralb2023-11-03T15:08:48+01:00

Profitieren Sie von vielen Vorteilen

Viele unserer Versicherten leben nicht nur gesund, sondern nutzen auch die umfangreichen BKK-Vorsorgemaßnahmen, wie beispielsweise Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, Schutzimpfungen oder Gesundheitskurse).

Mit unserem Bonusprogramm belohnen wir Ihre Gesundheitsaktivitäten mit bis zu 210 Euro im Jahr. Da Ihr (selbst versicherter) Ehepartner noch einmal die gleiche Prämie erhalten kann, bedeutet dies einen Bonus von bis zu 420 Euro je Familie.

Teilnehmen können sowohl unsere Mitglieder zusammen mit ihren mitversicherten Kindern, als auch der bei uns versicherte Ehepartner.

Haben Sie Interesse an unserer Bonusregelung? – Dann fordern Sie einfach den Bonusflyer bei uns an unter 07022 93246-29 oder per Mail unter leistungen@bkk-voralb.de.

 

Geändert am: 01.06.2022

Clever für Kids – das Vorsorgeprogramm der BKK Voralb2022-06-01T08:44:45+02:00

Gesunde Kindheit – wir tun was dafür

„Ist es gesund?“ Dies ist eine der ersten Fragen frisch gebackener Eltern – und sie bleibt die ganze Kindheit über präsent. Ihre BKK Voralb engagiert sich in besonderem Maße für die Gesundheit Ihres Kindes und hat die zehn wichtigen gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen – U 1 bis U 9 sowie J 1 – erweitert um das Angebot „Clever für Kids“, das wir Ihnen zusammen mit dem Berufsverband für Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) anbieten.

Viele entscheidende Extras und stetige Erweiterungen der Leistungsinhalte decken den gesamten Entwicklungsprozess Ihres Kindes ab und berücksichtigen die detaillierten Richtlinien des BVKJ. So erhält Ihr Kind von Anfang an die bestmögliche Versorgung.

Die Extras im Überblick

  • PädExpert: Telemedizinisches Netzwerk qualifizierter Kinder- und Jugendärzte
  • Eine zusätzliche Schutzimpfung: Starker Durchfall kann bei Babys schnell zu einer bedenklichen Dehydration führen. Rotaviren gehören zu den wichtigsten Auslösern einer fiebrigen Durchfallerkrankung. Nach ausführlicher Beratung können Sie zwischen der 6. und 32. Lebenswoche Ihr Kind dagegen impfen lassen.
  • Ob der Einsatz von Antibiotika bei Kindern – insbesondere bei fiebrigen Erkrankungen – überhaupt notwendig ist, prüft der Arzt mit einem CRP-Test. Medikamente können so gezielter und nur bei wirklichem Bedarf eingesetzt werden.
  • Bis zum 5. Lebensmonat erhalten Sie mit dem Baby Check Informationen rund um Ernährung, Allergieprävention, zur Vorbeugung gegen den Plötzlichen Kindstod sowie zu Themen wie Schlaf, Hautschutz und Unfallverhütung.
  • Zur frühzeitigen Erkennung einer Sehschwäche oder einer Augenerkrankung wird ein Ambylopiesecreening durchgeführt, bei dem ergänzend ein spezielles Photoscreening-Gerät eingesetzt wird, das die Untersuchungen beim Augenarzt überflüssig macht. Ein erstes Screening erfolgt zwischen dem 5. und 14. Lebensmonat, das zweite Screening dann zwischen dem 20. und 36. Lebensmonat.
  • Die Sprachentwicklung Ihres Kindes steht zwischen dem 20. und 27. Lebensmonat im Fokus.
  • Zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat erfolgt eine ergänzende Untersuchung zur U 7.
  • Die ergänzende U 10 betrachtet die motorische Entwicklung Ihres Kindes sowie seine Fertigkeiten im Lesen, beim Rechnen und der Rechtschreibung. Auch eventuelle Verhaltensauffälligkeiten können frühzeitig erkannt werden.
  • Eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung ermöglicht nun das frühzeitige Erkennen von Anomalien bei Zähnen, Mund und Kiefer. Bei den Neun- bis Zehnjährigen stehen mit der ergänzenden U 11 außerdem das Sozialverhalten und die schulischen Anforderungen auf dem Programm.
  • Die Pubertät und ihre körperlichen und seelischen Aspekte sind Thema der J 2, der zusätzlichen Jugenduntersuchung. Sie umfasst auch Beratung rund um die Sexualität und zur möglichen Berufswahl.

Die Einschreibung erfolgt direkt beim Kinderarzt. Weitere Informationen, Leistungsinhalte sowie eine Kinder- und Jugendarztsuche finden Sie auf der Website von „Clever für Kids“.

Geändert am: 01.06.2022

Digitale Hebammenberatung – Kinderheldin2022-05-16T11:50:29+02:00

Entspannt durch Schwangerschaft und Elternzeit

Seit 1. August 2019 bietet die BKK Voralb ihren Versicherten mit Kinderheldin eine digitale Hebammenberatung rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und im 1. Lebensjahr des Kindes an. Schwangere und Mütter können mit einer Hebamme chatten oder telefonieren. Immer dann, wenn es gerade nötig ist.

Ziel: Familien unterstützen, Sicherheit geben

Mit diesem kostenlosen Angebot möchte die BKK Voralb junge Familien unterstützen und Ihnen ein Stück Sicherheit in der aufregenden Zeit rund um Schwangerschaft, Geburt und während der ersten Monate mit Nachwuchs geben. Seit 2011 nehmen die Geburten in Deutschland stetig zu. Gleichzeitig müssen mehr junge Familien betreut und mit adäquaten Informationen versorgt werden. Mit Kinderheldin schließt die BKK Voralb schon heute diese Versorgungslücke für ihre Versicherten.

Vorteil: Unkompliziert, direkt, flexibel

  • Online
  • Ortsunabhängig
  • Ohne Terminabsprache
  • Täglich von 7 Uhr bis 22 Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen
  • Per Chat, Telefon oder Videocall
  • Kostenlos

Vorteil: Verlässliche Expertenmeinung

Sie erhalten schnell eine medizinisch fundierte Expertenmeinung, sei es zu:

  • Windelpo, Babykolik oder Blähbauch
  • Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Kind
  • Stillen und Beikost
  • Akuten oder allgemeinen Fragen

Vorteil: Ergänzt bestehendes Angebot

Der persönliche Kontakt zu einer Geburtshelferin, einem Entbindungshelfer oder den Ärzten kann und soll durch Kinderheldin nicht ersetzt werden. Bei Bedarf kann die bereits bestehende Versorgung jedoch mühelos durch die digitale Beratung ergänzt werden.

So einfach geht’s:

Haben Sie Interesse an Kinderheldin? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Tel: 07022 93246-29
E-Mail: leistungen@bkk-voralb.de
Informationen finden Sie auch unter www.kinderheldin.de/bkk

Qualitätskontrolle:

Alle Hebammen verfügen über eine staatlich anerkannte Ausbildung und Berufserfahrung. Damit eine medizinisch fundierte Beratung gewährt und höchste wissenschaftliche Standards eingehalten werden können, verstärkt ein Beirat aus Ärzten und Psychologen das Team von Kinderheldin.

 

Gesundheitskonto2024-02-27T17:17:09+01:00

Für Versicherte der BKK Voralb darf es ruhig ein bisschen mehr sein. Deshalb haben wir für jeden BKK Voralb-Versicherten ein persönliches Gesundheitskonto eingerichtet – mit einem Guthaben von 500 Euro!

Mit diesem Betrag können Sie Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, die über die vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelleistungen hinausgehen und nicht über Ihre Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet werden können.

Diese Mehrleistungen unterstützen Sie in der eigenen Vorsorge und gewähren Zuschüsse für weitergehende wichtige ärztliche Behandlungen.

BKK Voralb Gesundheitskonto, Grafik Krebsvorsorge mit dem Text, der im Lesetext steht.

Regelleistung Krebsvorsorge

Alle drei Jahre haben Sie Anspruch auf einen umfassenden Gesundheits-Check-up zur Früherkennung von Diabetes, Herz-Kreislauf-, Nieren-Erkrankungen und Stoffwechselstörungen.

Frauen ab 20 Jahren sollten sich einmal im Jahr gynäkologisch untersuchen lassen, ab 30 kommt die Untersuchung der Brust hinzu, ab 50 Jahren die des Dickdarms. Männer haben Anspruch auf Untersuchung der Prostata und des äußeren Genitals zur Krebsfrüherkennung ab ihrem 45. Lebensjahr. Ab 50 Jahren kommt die Untersuchung des Dickdarms hinzu.

MEHRLEISTUNG
KREBSVORSORGE FRAU UND MANN

Leistungsumfang und Kostenzuschuss:

Frau: Sonografie der Brust, Mammografie, Vaginalultraschall. 50 € je Untersuchung

Mann: PSA-Test, 25 €

Regelleistung Vorsorgeuntersuchungen und Beratung

Leistungen zur individuellen Vorsorge – außer Krebsvorsorge – und Gesundheitsberatung hat der Gesetzgeber nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.

MEHRLEISTUNG
VORSORGEUNTERSUCHUNG UND BERATUNG

Kostenzuschuss je Kalenderjahr:
bis zu 60 € je Untersuchung

Leistungsumfang:
• sportmedizinische Untersuchung
• Belastungs-Elektrokardiogramm
• ernährungsmedizinische Untersuchung
• Allergieuntersuchung

Leistungsvoraussetzungen:
Untersuchung durch den jeweiligen Facharzt

BKK Voralb Gesundheitskonto, Grafik Vorsorgeuntersuchungen und Beratung mit dem Text, der im Lesetext steht.
BKK Voralb Gesundheitskonto, Grafik Zahnprophylaxe mit dem Text, der im Lesetext steht.

Regelleistung Zahnbehandlungen

Die Kosten für Zahnbehandlungen werden wie jede andere ärztliche Behandlung übernommen. Für Zahnersatz werden sogenannte „Festzuschüsse“ gezahlt – also feste Beträge abhängig vom Befund. Für Implantate gilt diese Regelung nicht. Wer regelmäßig Zahnvorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, erhöht seinen Festzuschuss.

Kieferorthopädie wird für Jugendliche unter 18 Jahren gezahlt.

MEHRLEISTUNG
ZAHNPROPHYLAXE

Leistungsumfang und Kostenerstattung:
• professionelle Zahnreinigung, bis 50 € pro Jahr
• umfassende zahnärztliche Vorsorgeleistungen zur Kariesprophylaxe, wie z. B. Fissuren-Versiegelung, bis 45 € pro Jahr
• Wurzelbehandlung, bis 150 € pro Jahr
• kieferchirurgische Röntgenaufnahme, bis 150 € pro Jahr
• Vollnarkose zur Entfernung von Weisheitszähnen, bis 150 € pro Jahr
• höherwertige Zahnfüllungen (Kunststoff, Keramik) bis 75 € Zuschuss je nach Füllung

Osteopathie

Der Gesetzgeber hat Behandlungen eines Osteopathen nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Patienten sollen die Kosten selber tragen.

MEHRLEISTUNG
OSTEOPATHIE

Kostenzuschuss:
60 € pro Behandlung
Leistungsumfang:
6 Sitzungen pro Kalenderjahr
Leistungsvoraussetzungen:
• ärztliche Bescheinigung für die Notwendigkeit der Osteopathie (Hausarzt oder Facharzt)
• Der Osteopath muss eine abgeschlossene Ausbildung nachweisen. Bitte vorab bei uns erkundigen, ob diese Voraussetzungen vorliegen.

BKK Voralb Gesundheitskonto, Grafik Osteopathie mit dem Text, der im Lesetext steht.
BKK Voralb Gesundheitskonto, Grafik augenärztliche Untersuchungen mit dem Text, der im Lesetext steht.

Regelleistung augenärztliche Untersuchungen

Die Kontrolluntersuchung beim Augenarzt gehört zu den Regelleistungen, aber schon wichtige Vorsorgeuntersuchungen beim Augenarzt fallen in den Bereich der sogenannten IGeL-Leistungen und müssen vom Versicherten selbst bezahlt werden.

MEHRLEISTUNG
AUGENÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGEN

Leistungsumfang:
• Glaukom-Vorsorge
• Bildvermessung bei Glaukom (HRT)
• Bildvermessung bei Netzhautveränderung (OCT)
Kostenzuschuss je Kalenderjahr:
• bis zu 20 € Glaukom
• bis zu 50 € HRT
• bis zu 50 € OCT

Geändert am: 01.06.2022

Mehr Informationen zum Gesundheitskonto
finden Sie in unseren Flyern:

Gesundheitskonto für Schwangere2024-02-27T17:16:30+01:00

Schwanger und top versorgt – Extra-Leistungen der BKK Voralb

Sie sind bei uns versichert und planen eine Schwangerschaft oder sind bereits schwanger?

Seit dem 01.01.2017 bieten wir Extra-Leistungen für Schwangere. Wir möchten Ihnen wichtige medizinische Untersuchungen ermöglichen, damit sich Ihr Baby gesund entwickelt. Das heißt, Sie können weit mehr Leistungen in Anspruch nehmen, als die Mutterschaftsrichtlinien vorsehen. Zu diesem Zweck haben wir für unsere schwangeren Versicherten das „Gesundheitskonto Schwangerschaft“ eingerichtet. Für alle genannten Extra-Untersuchungen erhalten Sie Kostenzuschüsse, wenn dadurch Risiken für die Gesundheit Ihres Kindes reduziert bzw. beseitigt werden können.

Kinder sind unsere Zukunft. Nutzen Sie die Möglichkeiten einer guten Vorsorge.

Wenn Sie zu diesem Angebot Fragen haben, kommen Sie bitte zu uns oder rufen Sie an unter 07022/93246-29

Mehr Infos:

Geändert am: 27.02.2024

Gesundheitskurse2022-06-01T08:43:58+02:00

Mehr bewegen, gesünder ernähren, besser entspannen oder mit dem Rauchen aufhören – das geht in einer Gruppe häufig viel besser. Gesundheitskurse sollten jedoch zertifiziert sein.

Das Angebot an Gesundheitskursen auf dem Markt ist groß, und wir freuen uns, wenn Sie den einen oder anderen Kurs mit Freude belegen. Damit sich die BKK Voralb an den Kursgebühren beteiligen kann, müssen Kurse jedoch bestimmte Qualitätsvoraussetzungen erfüllen. Das ist der Fall, wenn sie nach § 20 SGB V zertifiziert sind.

Ob Ihr Kurs diese Voraussetzung erfüllt, erfragen Sie am besten bei der Kursleitung oder schauen Sie in unsere Präventionskursdatenbank.

Die Datenbank der „Zentrale Prüfstelle Prävention“ finden Sie hier.

Bei Vorlage einer entsprechenden Teilnahmebescheinigung beträgt der Zuschuss 85 Prozent der Kursgebühren. Wir bezuschussen maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr und maximal 155,00 Euro im Kalenderjahr.

Geändert am: 01.06.2022

Hautkrebsscreening2022-06-01T08:41:03+02:00

Die Vorsorgeuntersuchung für eine gesunde Haut

Die Sonne tut uns gut, und unser Körper braucht Sonnenstrahlen beispielsweise zur Produktion von Vitamin D. Doch schnell ist das gesunde Maß überschritten und das Risiko, einen Hautkrebs zu entwickeln, steigt erheblich.

Auf Nummer sicher gehen

Achten Sie deshalb unbedingt auf Hautveränderungen und nehmen Sie unsere Vorsorgeuntersuchung wahr.
Ab dem 35. Lebensjahr können Sie alle zwei Jahre ein Hautkrebsscreening unter Verwendung eines Auflichtmikroskopes beim Haus- oder Facharzt durchführen lassen.

Allen jüngeren Versicherten bieten wir als zusätzliche Leistung ein einmaliges Hautkrebsscreening an. Sprechen Sie Ihren Hautarzt auf diese Untersuchungsmöglichkeit gezielt an.

Geändert am: 01.06.2022

Osteopathische Behandlung2022-06-01T08:40:34+02:00

Wir beteiligen uns an den Kosten

Osteopathie als ganzheitlich orientierte Behandlung ist eine manuelle Diagnostik und Therapie des Bewegungsbereichs. Durch die Therapie soll das Gleichgewicht des gesamten Körpers wieder hergestellt werden. Der Abbau von „Blockaden“ ist ein wichtiger Bestandteil der Osteopathie. Damit stellt sich diese Behandlungsmöglichkeit als eine gute Alternative zur normalen Physiotherapie dar.

Zur Sicherstellung einer hohen Behandlungsqualität erfolgt eine Kostenbeteiligung, wenn die Behandlung von einem ausgebildeten, qualifizierten Osteopathen durchgeführt wird. Die notwendige Qualifikation ist bei Mitgliedern folgender Verbände gegeben:

Bvo-Bundesverband Osteopathie e.V.
www.bv-osteopathie.de

Deutsche Gesellschaft für Osteopathische Medizin (DGOM) e.V.
www.dgom.info

Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
www.osteopathie.de

Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie
www.bao-osteopathie.de

DÄGO – die Deutsche Ärztegesellschaft für Osteopathie e.V.
www.daego.de

DVOM Deutscher Verband für Osteopathische Medizin e.V.
www.dvom.de

Register der traditionellen Osteopathen in Deutschland GmbH

www.r-o-d.info

Leistungsvoraussetzungen:

  • ärztliche Bescheinigung
  • Behandlung durch einen Osteophaten mit anerkannter osteopathischer Ausbildung

Leistungsumfang:

  • bis zu 6 Sitzungen im Kalenderjahr
  • bis zu 60 € je Sitzung

Erstattung erfolgt im Rahmen des BKK-Gesundheitskontos.

Geändert am: 01.06.2022

Psychotherapievertrag2022-05-16T16:54:24+02:00

Schnellerer Erstkontakt zu Psychologen

Lange Wartezeiten bis zum Beginn einer Psychotherapie sind seit dem 1. Juli passé: Ein neuer Psychotherapievertrag ermöglicht Versicherten der BKK Voralb etwa bei Angststörungen oder Depressionen einen schnellen Behandlungsbeginn beim Psychologen.

Ein neuer Vertrag zwischen der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg und dem Ärzteverbund MEDI Baden-Württemberg ermöglicht nun einen schnelleren Zugang zu Therapieangeboten im Land. Vor allem in puncto Wartezeiten auf eine Psychotherapie bestand Handlungsbedarf. Doch auch die Kurzzeit-und die Gruppentherapie sollen durch die neue Vereinbarung gestärkt sowie Arbeitsunfähigkeitszeiten und Krankenhausfälle reduziert werden.

Voraussetzung für die Teilnahme ist die Diagnose einer psychischen Erkrankung, die eine Psychotherapie erfordert, oder der Verdacht auf eine solche Diagnose. Die Einschreibung erfolgt bei dem am Vertrag teilnehmenden Psychotherapeuten, für den Sie sich entschieden haben. Eine Liste der teilnehmenden Psychotherapeuten finden Sie unter:
www.medi-arztsuche.de/facharzt/BKKVAG/Psychotherapie

Ihre Vorteile im Vertrag zur Psychotherapie:

  • Erstkontakt zum Therapeuten innerhalb von 2 Wochen, in dringenden Fällen von 3 Tagen
  • Therapiebeginn spätestens 4 Wochen nach Diagnosesicherung, in dringenden Fällen nach 7 Tagen
  • Verringerung der Therapiedauer und Vermeidung von Arbeitsunfähigkeit und stationären Aufenthalten durch frühen Therapiebeginn
  • In der Regel Begrenzung der Wartezeit bei vereinbarten Terminen auf 30 Minuten (bevorzugte Behandlung von Not-/Akutfällen)
  • Mindestens eine Abendsprechstunde (Terminsprechstunde) pro Woche für Berufstätige bis mindestens 20:00 Uhr

Falls Sie Fragen zum Vertrag haben oder Schwierigkeiten bei der Therapeutensuche auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an uns:

Ihre Ansprechpartnerin:

Portraitfoto der BKK Voralb-Ansprechpartnerin Sylvia Grunwald.

Sylvia Grunwald

07022 93246-16
s.grunwald@bkk-voralb.de

Reiseschutzimpfungen2022-06-01T08:36:49+02:00

Gut geschützt verreisen

Für viele Reisen ins Ausland ist ein erweiterten Impfschutz ratsam. Welche Empfehlungen es für Ihr Reiseziel gibt, erfahren Sie auf der Website der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts unter www.stiko.de.

Die BKK Voralb erstattet Ihnen die Kosten für ärztlich empfohlene Auslandschutzimpfungen wie beispielsweise solche gegen Cholera, Thypus oder Gelbfieber.

Geändert am: 01.06.2022

Sehtraining bei funktioneller Sehschwäche2022-06-01T08:36:13+02:00

Spielend besser sehen

Die BKK Voralb bietet eine neue Zusatzleistung für Kinder mit funktioneller Sehschwäche – „Spielend besser sehen“ nennt sich das Angebot. Es verbindet zusätzliche Leistungen Ihres Augenarztes mit den Möglichkeiten einer modernen, webbasierten Medizin.

Amblyopie bedeutet, dass das Gehirn nicht gut erkennen kann, was das Auge – oder sehr selten auch beide Augen – anschaut. Dabei sind die Augen in den meisten Fällen organisch gesund oder werden aufgrund von Brechungsfehlern bereits mit einer Brille auskorrigiert. Wird bei einem Kind eine Amblyopie diagnostiziert, half bisher ausschließlich das Abkleben mit einem Augenpflaster. Das Pflastern eines Auges, die Okklusion, ist heute die Standardbehandlung. In fast jeder Kita gibt es ein Kind, bei dem ein Auge oder ein Brillenglas mit einem bunten Pflaster versehen ist.

Anregende Sehübungen

Doch in circa 30 Prozent der Fälle führt das Abkleben allein nicht zu einer Veränderung der Sehschärfe. Hier können anregende Sehübungen helfen und das Sehen deutlich verbessern. Deshalb bieten wir für betroffene Kinder die Zusatzleistung „Spielend besser sehen!“ in Kooperation mit dem Unternehmen Caterna Vision an.

Spaß am Training

Diese spielerisch angelegte Stimulationstherapie nutzt die Attraktivität von PC-Spielen:
Die kleinen Patienten sollen Spaß daran haben, ihr Sehvermögen durch einfache und spannende Übungen zu verbessern. Nach Untersuchung, Beratung und Einweisung durch einen Augenarzt spielen die Kinder zu Hause 90 Tage lang jeweils circa 30 bis 45 Minuten an einem auf jedes Kind individuell eingestellten und altersgerechten Computerprogramm.

Ihre Ansprechpartnerin:

Portraitfoto der BKK Voralb-Ansprechpartnerin Sandra Gebhard.

Sandra Gebhard

07022 93246-17
s.gebhard@bkk-voralb.de

Geändert am: 01.06.2022

Vorsorge für werdende Mütter2023-10-16T09:57:54+02:00

Sie haben sich entschieden, Mutter zu werden oder sind sogar schon schwanger? Dann beginnt eine aufregende Zeit für Sie. Damit diese möglichst ohne gesundheitliche Komplikationen verläuft, empfehlen wir Ihnen folgende – zusätzliche – Vorsorgeprogramme, die Sie als Versicherte der BKK Voralb kostenlos in Anspruch nehmen können:

BabyCare – Ihre persönliche Vorsorge

Erfahrene Hebammen und Kinderärzte haben in einem umfassenden Buch zusammengestellt, welche Faktoren für eine gesunde Schwangerschaft wichtig sind und welche zu Problemen führen könnten. Der Einfluss beispielsweise von Stress und Ernährung wird ebenso thematisiert, wie bestimmte Beschwerden oder Medikamente. Sie fragen sich, ob eine Fernreise möglich ist oder Haustiere ein Problem darstellen könnten? Antworten finden Sie im Buch.

Unter www.baby-care.de erhalten Sie weitere Informationen und können das Buch bestellen. Bei Vorlage der Rechnung erstatten wir Ihnen die Kosten.

BabyCare Ernährungsanalyse

Eine gesunde, vitaminreiche Ernährung vor und während der Schwangerschaft ist wichtig. 77 Prozent aller Frauen wissen aber nicht, dass Folsäure – auch Vitamin B9 genannt – das Risiko für das Auftreten von Fehlbildungen bei Kindern im Mutterleib und Neugeborenen enorm verringern kann. Eine Ernährungsanalyse kann eine Unter- oder Überversorgung aufzeigen und gibt Anregungen zur gezielten Nahrungsumstellung. Informationen auch unter www.babycare-nutrition.de

Gesund schwanger

Gesund schwanger ist ein ergänzendes Vorsorgeprogramm für Schwangere, um das Risiko einer Frühgeburt zu vermeiden.

Im Rahmen des Risikoscreenings werden Sie in ausführlichen Gesprächen und mittels eines wissenschaftlich entwickelten Fragebogens individuell über die Risikofaktoren einer Frühgeburt aufgeklärt und beraten. Außerdem erhalten Sie weiteres Informationsmaterial rund um die Schwangerschaft per Post.

Mit der vaginalen Früh-Ultraschalluntersuchung vor Beginn der 9. Schwangerschaftswoche kann der Frauenarzt mögliche Komplikationen während der Schwangerschaft rechtzeitig erkennen.

Zusätzlich wird in der 16. bis 24. Schwangerschaftswoche ein Infektionsscreening durchgeführt, damit bisher unbemerkte Infektionen frühzeitig erkannt und behandelt werden können.

Sprechen Sie Ihren Frauenarzt auf dieses spezielle BKK-Vorsorgeprogramm an. Die entsprechende Teilnahmeerklärung erhalten Sie in der Arztpraxis.

Zusammenfassende Informationen zu unserem Angebot „Gesund schwanger“

Zahnzusatz­versicherung2022-05-04T10:46:54+02:00

Günstige Tarife

Wenn Sie beim Zahnersatz beispielsweise auf besonders hochwertiges Material setzen oder umfangreiche Behandlungen erwarten, empfiehlt es sich, frühzeitig, noch vor Behandlungsbeginn, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Unser Kooperationspartner, die Barmenia Krankenversicherung AG, bietet attraktive Leistungen zu günstigen Tarifen.

Mehr Infos unter www.bkk-voralb.extra-plus.de/zahn oder telefonisch unter 0202 438-3560

Zweitmeinung bei Krebs2022-06-01T08:34:49+02:00

Die BKK Voralb kooperiert mit dem Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg

Versicherte der Betriebskrankenkassen Baden-Württembergs – so auch die der BKK Voralb – können nach einer Krebsdiagnose eine Zweitmeinung am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg in Anspruch nehmen. Das NCT ist eine gemeinsame Einrichtung des Universitätsklinikums Heidelberg (UKHD) und des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ).

Wenn die Diagnose Krebs lautet, verändert sich schlagartig alles – und oft müssen schnell wichtige medizinische Entscheidungen getroffen werden. Viele Betroffene würden gern eine zweite Meinung zu den Behandlungsoptionen hören, fühlen sich aber unsicher, was den Ablauf und die Kosten eines derartigen Verfahrens angeht. Diese Lücke füllt eine neue Kooperation zwischen dem Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) in Heidelberg und der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft (BKK VAG) Baden-Württemberg, die den Versicherten ein geregeltes, schnelles Verfahren und eine Kostenübernahme durch die beteiligten Krankenkassen garantieren soll. „Wir hoffen, dass wir die Patienten auf diese Weise frühzeitig bei einer Therapieentscheidung unterstützen können“, sagt Prof. Dr. Dirk Jäger, Ärztlicher und Geschäftsführender Direktor am NCT.

Wie kommt die Zweitmeinung in Heidelberg zustande?
Beim NCT können Sie telefonisch ein Formular anfordern, das Sie ausfüllen und mit Ihren medizinischen Unterlagen am NCT einreichen. Dort werden die Daten geprüft und ein Termin mit Ihnen zur persönlichen Vorstellung vereinbart. Im Anschluss an dieses persönliche Gespräch beraten sich Experten der Medizinischen Onkologie, Strahlentherapie, Chirurgie, Pathologie sowie weitere Spezialisten und beurteilen Ihren Fall. Diese Beurteilung bekommen Sie dann per Post zugesandt.

Nationales Centrum für Tumorerkrankungen
(NCT) Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 460
69120 Heidelberg
Patientenzentrum Tel. 06221 565924

Ihre Ansprechpartnerin:

Portraitfoto der BKK Voralb-Ansprechpartnerin Sandra Gebhard.

Sandra Gebhard

07022 93246-17
s.gebhard@bkk-voralb.de

Geändert am: 01.06.2022

„Die BKK-Mitarbeiter kennen
wir persönlich. Die wissen,
wo der Schuh drückt und helfen
schnell und unbürokratisch.“

Reinhold Schütt,
Quality Management Operations

Bleiben Sie gesund!

Selbstverständlich bieten wir Ihnen alle Leistungen an, die der Gesetzgeber vorsieht.

Leistungen von A–Z

Arzneimittel2022-06-01T09:04:35+02:00

Ein Kompass gibt Auskunft

Ihr Arzt wählt aus den verschiedensten verordnungsfähigen Medikamenten das richtige Mittel für Sie aus.

Über den Arzneimittelkompass unter www.arzneikompass.de haben Sie die Möglichkeit, anhand der Angaben auf dem Rezept zu überprüfen, ob das verordnete Arzneimittel von der Apotheke abgegeben werden darf und wie viel Sie zuzahlen müssen.

Sollten Sie noch weitere Fragen zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln haben, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.

Geändert am: 01.06.2022

Auslandsversicherungsschutz2022-06-01T09:02:45+02:00

Mit Sicherheit den Urlaub genießen

Endlich Urlaub! Gerne verbringen wir die schönsten Wochen des Jahres im Ausland. Um die freie Zeit unbeschwert genießen zu können, sollten Sie einen guten Krankenversicherungsschutz im Gepäck mitführen.

Reisen ins europäische Ausland

Wenn Sie Ihren Urlaub in Europa verbringen, dann hilft Ihnen im Krankheitsfall Ihre elektronische Gesundheitskarte der BKK Voralb. Auf ihrer Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte, mit der Sie innerhalb der EU bei einem Vertragsarzt nach den Regeln des jeweiligen Landes behandelt werden.

Auch in den EU-Ländern sind Zuzahlungen/Eigenanteile für Medikamente bzw. ärztliche Behandlungen üblich. Die Höhe der Zuzahlungen ist in jedem Land unterschiedlich und kann von 5 Euro bis zu 40 Prozent der Kosten reichen. Diese „landestypischen“ Eigenanteile verbleiben – ebenso wie in Deutschland – allein beim Versicherten.

Im europäischen Ausland kann es auch sein, dass Sie bereits vor Ort die gesamten Kosten zunächst selbst begleichen müssen – so zum Beispiel in Frankreich. Der Betrag wird Ihnen, unter Vorlage Ihrer Gesundheitskarte und Abzug Ihres Eigenanteils, dann in Frankreich bei einer örtlichen Krankenkasse erstattet.

Regelung in Nicht-EU-Ländern

Auch mit verschiedenen Urlaubsländern außerhalb der EU, zum Beispiel Türkei, Mazedonien, Tunesien, Bosnien-Herzegowina, gibt es vertragliche Vereinbarungen zur Krankenbehandlung. Hier gilt allerdings die Europäische Krankenversicherungskarte nicht. Ihre BKK Voralb händigt Ihnen vor Reiseantritt separate Anspruchsausweise aus.

Länder ohne Krankenversicherungsabkommen

In Ländern ohne Krankenversicherungsabkommen, zum Beispiel in den USA oder Australien, sind die Kosten einer ärztlichen Behandlung immer selbst zu tragen. Eine Beteiligung der Krankenkasse – auch nach Rückkehr in Deutschland – scheidet vollständig aus.

Weitere wichtige Informationen zu einem anstehenden Urlaub im Ausland sowie Kontaktadressen für Fragen und Notfälle finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA):
www.dvka.de/de/versicherte/touristen

Beachten Sie unser Angebot zur Auslandskrankenversicherung über die Barmenia – weitere Informationen finden Sie hier.

Smartphone-App für stressfreies Reisen

Die Smartphone-App „Europäische Krankenversicherungskarte“ (iOS, Android, Windows Mobile) ist eine Anleitung zur Benutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte in den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien und der Schweiz. Sie enthält allgemeine Informationen zur Versicherungskarte, zu Notrufnummern, den abgedeckten Behandlungen und Kosten, über das Verfahren der Kostenerstattung und Ansprechpartner für den Fall des Verlusts der EHIC. Mehr auch hier: www.ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_12_563

Reise-App des Auswärtigen Amtes

Das Auswärtige Amt hat wichtige Informationen für eine sichere und möglichst reibungslose Auslandsreise in einer App zusammengefasst. Sie können sie für Android Smartphones und iPhones kostenlos herunterladen unter www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382

Wenn Sie hierzu Fragen haben, kommen Sie bitte zu uns oder rufen Sie an (Telefon 07022/93246-29).

Geändert am: 01.06.2022

Behandlungsprogramme für chronisch Kranke (DMP)2022-06-01T09:04:05+02:00

Menschen mit einer chronischen Erkrankung bedürfen oft ein Leben lang einer individuellen medizinischen Behandlung. Die BKK Voralb hat deshalb Verträge abgeschlossen, die eine besonders auf die jeweilige Krankheit abgestimmte Behandlung auf höchstem Niveau ermöglichen.

Aktuell gibt es spezielle Behandlungsprogramme für Menschen mit

  • Diabetes Mellitus Typ 1
  • Diabetes Mellitus Typ 2
  • Brustkrebs
  • Koronare Herzkrankheit (KHK)
  • Asthma und chronische Lungenerkrankung (COPD)

Bei Interesse an einem Behandlungsprogramm wenden Sie sich bitte einfach an Ihren Arzt oder kontaktieren Sie uns. Wir nennen Ihnen gerne am Programm teilnehmende Ärzte in Ihrer Nähe.

Geändert am: 01.06.2022

Brillen2022-06-01T09:00:31+02:00

Für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr übernehmen wir die Kosten der Gläser – auch Zweistärkengläser und unter bestimmten Voraussetzungen Kunststoffgläser.

Ohne Altersbegrenzung bezahlen wir Sehhilfen – einschließlich Kontaktlinsen, wenn schwere Sehbeeinträchtigungen, Augenverletzungen oder Augenerkrankungen vorliegen.

Maßgebend für unsere Kostenbeteiligung sind vereinbarte Festbeträge.

Geändert am: 01.06.2022

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)2022-06-01T09:11:30+02:00

Apps auf Rezept

Ärzte können erstmals sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) auf Kassenrezept verordnen. Dabei handelt es sich um digitale Helfer – Apps oder webbasierte Programme –, die Versicherte im Umgang mit ihrer Erkrankung unterstützen sollen und dazu beitragen können, ihre Lebensqualität zu erhöhen. DiGAs müssen vor der Verordnungsfähigkeit vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) genehmigt werden. Zertifiziert wurden beispielsweise DiGAs gegen Angststörungen, zur Behandlung von Fatigue bei Multipler Sklerose, von Migräne oder auch bei chronischem Tinnitus. Andere DiGAs sind noch in der Prüfungsphase. Eine Übersicht finden Sie online unter diga.bfarm.de/de/verzeichnis.

Tinnitracks-App

Für unsere Versicherten, die an einem Tinnitus leiden, übernimmt die BKK Voralb darüber hinaus bereits seit Jahren die Kosten für die Tinnitracks-App, die der HNO-Arzt verordnen kann. Versicherte, die diese App über zwölf Monate genutzt haben, äußern sich sehr zufrieden mit der Anwendung. Informationen finden Sie unter www.tinnitracks.de/neurotherapie.

Fahrkosten2022-06-01T09:03:29+02:00

Wir übernehmen die Kosten für Fahrten bzw. Krankentransporte, die aus zwingenden medizinischen Gründen stattfinden oder die in Verbindung mit einer unserer Leistungen stehen.

Auf Ihrem Weg zur Gesundheit unterstützen wir Sie:

  • wenn Sie stationär medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.
  • wenn Sie eine Rettungsfahrt zum Krankenhaus benötigen – selbst ohne darauffolgende stationäre Behandlung.
  • bei Krankentransporten, die in einem Krankenwagen oder mit einer notwendigen medizinischen Betreuung stattfinden.

Eigenanteil

Sie müssen für diese Fahrten 10 Prozent der Kosten pro Fahrt selbst bezahlen – das sind mindestens 5 Euro, höchstens jedoch 10 Euro.

Fahrkosten zu anderen ambulanten Behandlungen dürfen nur in besonderen medizinischen Ausnahmefällen übernommen werden.

In solchen Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.

Geändert am: 01.06.2022

Gesundheitsuntersuchung „Check-up“2022-12-19T15:17:11+01:00

Unsere Versicherten ab 35 Jahre können alle drei Jahre die Gesundheitsuntersuchung „Check-up“ zum Beispiel beim Hausarzt wahrnehmen – Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren einmalig.

Mit dieser wichtigen Gesundheitsuntersuchung sollen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenkrankheiten und Stoffwechselstörungen möglichst frühzeitig erkannt werden. Seit August 2021 gehört auch das einmalige Screening auf Hepatitis B und C zum „Check up“. Bei der Hepatitis handelt es sich um eine Leberentzündung, die zunächst symptomfrei verläuft, unbehandelt aber zu schweren Leberschäden führen kann wie beispielsweise einer Leberzirrhose oder Leberkrebs.

Ärztliche Empfehlungen helfen Ihnen, persönliche Risikofaktoren zu vermeiden oder zu reduzieren.

Geändert am: 01.06.2022

Hausarztvertrag der BKK Voralb2022-06-01T08:59:26+02:00

Mit dem Hausarztvertrag „BKK. Mein Hausarzt“ hat die BKK Voralb Ihnen eine qualitativ hochwertige hausärztliche Versorgung sichergestellt. Für die Behandlung teilnehmender Patienten erhält Ihr Hausarzt eine besondere Vergütung.

Sie als Patient profitieren ebenfalls von vielen Vorteilen:

  • Begrenzung der Wartezeit auf 30 Minuten
  • Hausarzt hat alle Arztberichte
  • Belastungs-EKG
  • zusätzliche Sonographieuntersuchungen (Schilddrüse, Bauch)
  • Beratung/Unterstützung bei psychosomatischen Problemen
  • Überprüfung Impfstatus
  • kostenloses Abstempeln des Bonusheftes
  • Vereinbarung von Fach- oder Krankenhausterminen in dringenden Fällen

Immer erst zum Hausarzt

Durch die Teilnahme an dem BKK Hausarztvertrag verpflichten Sie sich, dass bei einer notwendigen Behandlung bei einem Facharzt (z.B. Orthopäde, Hautarzt, Kardiologe) immer zuerst der Hausarzt aufgesucht werden muss. Davon ausgenommen sind nur der Augenarzt sowie der Frauenarzt.

Teilnehmende Ärzte sowie weitere Informationen zu diesem Vertrag finden Sie unter www.bw.bkkmeinhausarzt.de.

Geändert am: 01.06.2022

Haushaltshilfe – eine vorübergehende Unterstützung2022-06-01T08:58:06+02:00

Eine Haushaltshilfe kann beantragt werden, wenn:

  • wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes bzw. Krankheit der haushaltsführenden Person, die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist
  • und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann
  • und im Haushalt ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr nochnicht vollendet hat oder behindert ist,
  • oder wenn wegen einer schweren Krankheit – zum Beispiel nach einer Krankenhausbehandlung oder einer ambulanten Operation – für die Unterstützung im Haushalt Hilfe benötigt wird.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Ehepartner für diese Zeit unbezahlten Urlaub nimmt und von uns den Verdienstausfall (anteilig) erstattet bekommt. Wenn Freunde oder Bekannte helfend einspringen, können sie einen Auslagenersatz von uns erhalten. Alternativ akzeptieren wir auch die Haushaltshilfe durch die Diakonie oder Caritas.

Bitte rufen Sie uns vorab an – wir beraten Sie gerne unter 07022 93246-29 oder 07153 9903-12.

Geändert am: 01.06.2022

Heil- und Hilfsmittel2022-06-01T08:57:08+02:00

Massagen, Krankengymnastik, Bäder oder eine Sprachtherapie, das sind Beispiele für Heilmittel, die helfen, Beschwerden zu lindern oder zu heilen. Wir beteiligen uns gerne an den Kosten.

Ihr Eigenanteil für Heilmittel

Versicherte ab 18 Jahren beteiligen sich mit 10 Prozent an den Kosten zuzüglich eines Betrages von 10 Euro für die gesamte Verordnung. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von dieser Zuzahlung vollständig befreit.

Hilfsmittel

Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Rollstühle, Hörgeräte oder spezielle Schuheinlagen. Auch hier zahlen wir gerne einen Zuschuss zu den Kosten gemäß sogenannter Vertragssätze bzw. Festbeträge.

Ihr Eigenanteil für Heilmittel

Für Erwachsene beträgt der Eigenanteil mindestens 5,00 Euro, höchstens jedoch 10,00 Euro.

Geändert am: 01.06.2022

Impfungen / Reiseschutzimpfungen2022-06-01T09:09:13+02:00

Impfungen sind ein wirksamer Schutz gegen Krankheiten und oftmals nötig für Reisen ins Ausland. Wir empfehlen daher, regelmäßig den eigenen Impfstatus auf Vollständigkeit überprüfen zu lassen.

Für Kinder

Zu den Standardimpfungen für Kinder zählen Diphterie, Hepatitis-B, Windpocken, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Wundstarrkrampf.

Kostenübernahme

Alle Standardimpfungen werden im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit uns abgerechnet.

Kosten für ärztlich empfohlene Auslandsschutzimpfungen – beispielsweise gegen Cholera, Thypus oder Gelbfieber – haben wir in unser erweitertes Leistungsangebot aufgenommen, sodass wir auch dafür die Kosten erstatten.

Impfempfehlungen auf einen Blick

Die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts finden Sie unter www.stiko.de.

Geändert am: 01.06.2022

Kieferorthopädische Behandlung2022-06-01T09:08:32+02:00

Für Kinder und Jugendliche

Liegt eine Zahnfehlstellung vor, prüft Ihr Kieferorthopäde, ob eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung (Indikationsgruppe 3, 4, 5) durchgeführt werden muss. Für eine solche Maßnahme übernehmen wir die Kosten zu 100 Prozent für Patienten im Kinder- und Jugendalter. Dabei rechnen wir zunächst 80 Prozent der Kosten direkt mit dem Kieferorthopäden ab und erstatten Ihnen die verbleibenden 20 Prozent nach erfolgreichem Behandlungsabschluss.

Für Erwachsene

Die Kosten einer solchen Behandlung dürfen wir für Erwachsene nur dann übernehmen, wenn kombinierte kieferorthopädische-kieferchirurgische Behandlungen bzw. zusätzliche Kieferoperationen notwendig sind.

Kosmetische Maßnahmen

Die Kosten für kosmetische Maßnahmen und solche, die dem Tragekomfort dienen, dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen werden. Ebenso sind Zusatzleistungen wie superelastische Bögen, keramische Brackets etc. von der Kostenübernahme ausgeschlossen.

Geändert am: 01.06.2022

Kinder-Gesundheitsuntersuchungen2022-06-01T09:07:40+02:00

Bei den Kindervorsorgeuntersuchungen nimmt die BKK Voralb mit dem Vorsorgeprogramm „Clever fürs Kids“ eine Vorreiterrolle ein.So wurde der zunächst als Zusatzleistung angebotene Kindergartencheck (U7a) inzwischen in den Leistungskatalog aller gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.

Damit stehen den Kindern bis zum 14. Lebensjahr insgesamt 11 gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen zu.

Mit unserem zusätzlichen Vorsorgeprogramm „Clever für Kids“ bieten wir Ihnen ergänzende Kinderuntersuchungen an. Dazu gehören beispielsweise die
Rotaviren-Schutzimpfung zwischen der 6. und 32. Lebenswoche, das zweimalige Amblyopiescreening zur frühzeitigen Erkennung einer Sehschwäche zwischen dem 5. und 14. Lebensmonat sowie zwischen dem 20. und 38. Lebensmonat. Ausführliche Informationen zu den Inhalten von „Clever fürs Kids“ finden Sie unter www.clever-fuer-kids.de

Auch die gesetzlich vorgeschriebenen U-Untersuchungen haben wir erweitert, um die

  • U7a zwischen dem 34. und dem 36. Lebensmonat für eine verbesserte Gesundheitsprävention
  • U10, den Grundschulcheck im 7. bzw. 8. Lebensjahr. Er beinhaltet Untersuchungen in den Bereichen:
    • Lese-/Rechtschreibstörungen und Rechenstörungen
    • Störungen der motorischen Entwicklung
    • Sozial- und Verhaltensstörungen (z. B. ADHS/Medien)
  • U11, den Schülercheck im Alter von 9 bis 10 Jahren. Er beinhaltet Untersuchungen in den Bereichen:
    • Zahn-, Mund- und Kieferanomalien
    • Probleme bezüglich schulischer Leistungen oder dem Sozialverhalten
  • J2, die Jugendgesundheitsuntersuchung im Alter von 16 bis 17 Jahre. Sie beinhaltet Untersuchungen in den Bereichen:
    • Pubertätsstörungen
    • Ernährungsprobleme
    • körperliche Entwicklung
    • Unfallprävention/Gewaltprävention
    • Beratung zur Berufswahl

Vereinbaren Sie rechtzeitig Ihre Termine zu den Vorsorgeuntersuchungen – auch wenn sich in der Entwicklung Ihres Kindes keine Probleme abzeichnen.

Die Einschreibung in das Programm „Clever für Kids“ erfolgt bei Ihrem Kinderarzt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 07022-93246-29 oder unter leistungen@bkk-voralb.de zur Verfügung. Gerne senden wir Ihnen auch unseren Informationsflyer zu.

Geändert am: 01.06.2022

Kinderkrankengeld2022-06-01T09:06:50+02:00

Können Sie wegen einer Erkrankung Ihres unter 12 Jahre alten Kindes Ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen, haben Sie einen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Die Erkrankung wird Ihnen vom Kinderarzt bescheinigt.

Der Anspruch umfasst kalenderjährlich für jedes Kind bis zu 10 Arbeitstage, bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 25 Arbeitstage. Bei alleinerziehenden Versicherten erhöht sich der Anspruch auf bis zu 20 Arbeitstage bzw. bei mehreren Kindern bis zu 50 Arbeitstage.

Bei behinderten Kindern gibt es keine Altersgrenze.

Sonderfall Pandemie

Auch im Jahr 2022 haben gesetzlich versicherte Eltern pandemiebedingt einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind und Elternteil kann das Geld für maximal 30 Arbeitstage bezogen werden – bei mehreren Kindern für höchstens 65 Tage. Alleinerziehende haben Anspruch auf maximal 60 Tage pro Kind bzw. 130 Tage bei mehreren Kindern.

Geändert am: 01.06.2022

Kuren und Rehabilitation2022-06-01T09:06:13+02:00

Sie möchten Ihre Gesundheit stärken oder sich von einer Erkrankung erholen? Dann sind eine Kur oder Reha-Maßnahme der richtige Weg.

Wir unterscheiden zwischen zwei Leistungsarten:

  • Vorsorgeleistungen, die eine Schwächung der Gesundheit beheben sollen und
  • Rehabilitationsleistungen, die eine bereits bestehende Krankheit oder Behinderung beseitigen oder wenigstens mildern sollen.

Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen können entweder stationär oder ambulant durchgeführt werden. Grundsätzlich haben alle BKK-Versicherten, also auch Rentner und mitversicherte Ehepartner sowie Jugendliche und Kinder einen Anspruch auf solche Leistungen. Auch spezielle Kurprogramme sind denkbar, etwa für Mütter/Väter mit Kindern.

Ambulante Vorsorgeleistungen

Bei diesen Leistungen – früher auch offene Badekuren genannt – werden bestimmte Angebote (zum Beispiel Heilquellen und Klima) an anerkannten Kurorten genutzt. Für die Unterbringung und Verpflegung sorgen die Versicherten selbst.

Wir tragen die Kosten für

die kurärztliche Behandlung einschließlich der verordneten Arzneimittel;
kurortspezifische Heilmittel, wie beispielsweise Bäder und Massagen;
spezifische Heilmittel, wie zum Bespiel Krankengymnastik.

Auch hier gelten für Versicherte über 18 Jahre die gesetzlichen Zuzahlungen. Zu den übrigen Kosten der Vorsorge, wie Unterbringung und Verpflegung, zahlen wir einen Zuschuss bis zu 16,00 Euro, bei chronisch kranken Kleinkindern (1. bis 6. Geburtstag) ggf. bis zu 25,00 Euro pro Tag.

Stationäre Vorsorge- und Reha-Leistungen

Stationäre Vorsorge- und Reha-Leistungen finden in speziellen Einrichtungen statt. Dort werden Patienten nicht nur behandelt und versorgt, sondern sie wohnen auch dort. Die Kosten übernehmen wir grundsätzlich zu 100 Prozent. Der Versicherte muss jedoch den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10,00 Euro pro Tag der Maßnahme zahlen.

Anspruch besteht auch auf eine Anschlussheilbehandlung. Sie folgt grundsätzlich auf eine stationäre Krankenhausbehandlung. Hier beträgt die Zuzahlung für Versicherte über 18 Jahre 10,00 Euro pro Tag, zusammen mit einer Krankenhausbehandlung jedoch nur für insgesamt 28 Tage im Kalenderjahr.

Kuren im Ausland

Mit der Erweiterung der EU ist es einfacher geworden, in traditionellen Heilbädern im Ausland zu kuren.

In Zusammenarbeit mit dem BKK-Gesundheitsservice können wir Kurmaßnahmen in ausgesuchten Kureinrichtungen in Italien, Polen, Tschechien und Ungarn mit hohem Qualitätsstandard anbieten. Dort sorgen qualifizierte Ärzte und erfahrene Therapeuten in einem 21-Tage-Programm für die Wiederherstellung Ihrer Leistungsfähigkeit und sorgen für neue Lebensqualität. Und dies zu einem interessanten Preis.

Unser Katalog „Aktivkuren in Europa“ bietet einen Überblick über mögliche Behandlungsschwerpunkte, Kliniken und Kosten.

Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter

Die Kosten für gemeinsame Kuren von Müttern bzw. Vätern und Kindern werden von uns in voller Höhe übernommen. Zur Auswahl stehen ausgesuchte Mutter-/Vater-Kind-Kureinrichtungen. Alle Einrichtungen und die jeweiligen Therapiemöglichkeiten werden in einer Informationsbroschüre ausführlich vorgestellt.

Geändert am: 01.06.2022

Wahltarif – Beitragsrückzahlung2022-06-01T09:05:28+02:00

Sie sind fit und nehmen bis auf Vorsorgemaßnahmen keine Leistungen in Anspruch? Dann ist der Wahltarif „Beitragsrückzahlung“ für Sie interessant.

Voraussetzung ist, dass Sie länger als drei Monate bei uns versichert sind und selbst, aber auch Ihre ggf. mitversicherten Angehörigen im abgelaufenen Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Selbstverständlich sind Vorsorgemaßnahmen davon ausgenommen.

Die Prämienzahlung beträgt 5 Prozent Ihres Jahresbeitrages!

Geändert am: 01.06.2022

Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz2022-06-01T09:13:01+02:00

Gesunde Zähne für Kinder

Hat sich das Milchzahngebiss vollständig entwickelt, beugen zwei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungenen (ggf. eine dritte Untersuchung im 6. Lebensjahr), Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen vor.

Während der Kindergarten- und Schulzeit ist die Gruppenprophylaxe vorgesehen.
Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr sollte zweimal jährlich eine zahnärztliche Untersuchung (einschließlich Fissurenversiegelung der hinteren Backenzähne) genutzt werden.

Zahnersatz

Die BKK Voralb leistet befundbezogene Festzuschüsse zum Zahnersatz wie beispielsweise Kronen, Brücken, Teil- oder Totalprothesen.

Bei regelmäßigen Zahngesundheitsuntersuchungen in den letzten 5 Jahren erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent. Wenn Sie in den letzten 10 Kalenderjahren regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen nachweisen, erfolgt eine weitere Erhöhung des Festzuschusses auf 75 Prozent.

Geändert am: 01.06.2022

Zusatzversicherung2022-06-01T09:46:51+02:00

Höchstleistungen für die ganze Familie aus einer Hand!

Mit der Wahl der BKK Voralb haben Sie die richtige Entscheidung für Ihre Gesundheitsvorsorge getroffen.
Ihre Familie und Sie verfügen im Krankheitsfall über einen umfassenden Versicherungsschutz. Für manche Leistungen verbietet uns der Gesetzgeber jedoch die (vollständige) Kostenübernahme. Deshalb haben wir mit unserem Kooperationspartner Barmenia Krankenversicherung AG ein Ergänzungsprogramm für Sie zusammengestellt, das unsere Leistungen sinnvoll und für Sie kostengünstig erweitert.

Folgende Ergänzungen sind möglich:

Tarif Mehr Sehen

  • (SEHEN) Sehhilfen, Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK-Operation), augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Tarif Mehr Zahn 80

  • (Zahn80) 80 % Zahnersatz (Implantate, Brücken, Kronen, Inlays), 100 % Zahnersatz bei Regelversorgung

Tarif Mehr Zahn 90/100

  • (Zahn90/Zahn100) 90 %/100 % Zahnersatz (Implantate, Brücken, Kronen, Inlays), 100 % Zahnersatz bei Regelversorgung

Tarif Mehr Gesundheit

  • (G500) Naturheilverfahren, Heil- und Hilfsmittel, Arznei- und Verbandmittel, Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte, Arznei- und Verbandmittel, gesetzliche Zuzahlung

Tarif DentPlus

  • (ZIB) doppelter Festzuschuss (Zahnersatz/Implantate)

Tarif BKKST stationäre Krankenhausbehandlung

Tarif Pflege100

  • (PM100/PM0) private Pflegeversicherung

Tarif Mehr Zahnvorsorge

  • (ZAHNV) Kieferorthopädie für Kinder, Zahnpflege, Aufbiss-Schienen

Tarif Exclusiv+

  • (EXCL+) Naturheilverfahren, Sehhilfen, Zahnprophylaxe, künstliche Befruchtung

Tarif Medi-App

  • (Telearzt) telemedizinische Leistungen durch Ärzte und andere Leistungserbringer

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.bkk-voralb.extra-plus.de

Bei Fragen zu den einzelnen Tarifen, wenden Sie sich bitte direkt an die Barmenia unter www.barmenia.de

Geändert am: 01.06.2022

Zuzahlungen2022-06-01T09:14:51+02:00

Im Überblick

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Versicherte sich an den Kosten für bestimmte Leistungen beteiligen müssen. Im Einzelnen sind dies:

Arznei- und Verbandmittel

  • 10 Prozent des Abgabepreises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro pro Arzneimittel (außer für zuzahlungsbefreite Mittel) – evtl. zuzüglich Mehrkosten über Festbetrag

Haushaltshilfe, Soziotherapie

  • 10 Prozent der Kosten
  • mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Kalendertag der Leistung

Häusliche Krankenpflege

  • 10 Prozent der Kosten
  • + 10 Euro je Verordnung für max. 28 Kalendertage je Kalenderjahr

Heilmittel

  • 10 Prozent der Kosten
  • + 10 Euro je Verordnung z.B. Massagen, Krankengymnastik

Hilfsmittel, Verbrauchsmittel

  • 10 Prozent des Abgabepreises
  • mind. 5 Euro
  • max. 10 Euro z.B. Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen (Verbrauchsmittel 10 Prozent je Packung, max. 10 Euro für den Monatsbedarf)
  • evtl. zuzüglich Mehrkosten über Festbetrag

Krankenhausbehandlung

  • 10 Euro täglich für max. 28 Tage im Kalenderjahr, keine Zuzahlung bei teilstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung

Med. Vorsorge-/ Rehabilitatstionsleistung

  • 10 Euro täglich bei Anschluss-Rehabilitation für max. 28 Tage je Kalenderjahr (Anrechnung Krankenhauszuzahlung)

Fahrkosten

  • 10 Prozent der Kosten,
  • mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Fahrt (entfällt bei med. Reha – ambulant und stationär)

Kinder und Jugendliche (bis 18. Lebensjahr) sind von Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten). Eigenanteile (nicht Zuzahlungen) gelten für kieferorthopädische Behandlung, Zahnersatz und künstliche Befruchtung.

Nicht als „Zuzahlungen“ können berücksichtigt werden: Fahrkosten, zum Beispiel für Fahrten zu ambulanten Behandlungen, die von der BKK nicht bezahlt werden sowie über die Vertragsleistungen hinausgehende Aufwendungen (zum Beispiel nicht verordnungsfähige bzw. ausgeschlossene Arzneimittel, Aufwendungen über dem jeweiligen Festbetrag/Vertragspreis).

Befreiung von Zuzahlungen

Die zumutbare Eigenbelastung eines Versicherten bzw. seiner Familie ist auf höchstens zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von ein Prozent. Zur Ermittlung dieses Grenzbetrages ist das Jahreseinkommen maßgebend. Ist ein Familieneinkommen anzurechnen, werden „Familienabschläge“ berücksichtigt.

Bitte achten Sie darauf, dass alle Zuzahlungen quittiert werden. Die Quittungen werden für die Entscheidung über eine eventuelle Befreiung oder die spätere Erstattung von ggf. zu viel geleisteten Zuzahlungen benötigt.

Für welche Person gilt die Sonderregelung für chronisch Kranke?

Personen, die seit mindesten einem Jahr in Dauerbehandlung (mindestens eine ärztliche Behandlung pro Quartal) sind und eines der folgenden Merkmale erfüllen, müssen nur geringere Zuzahlungen leisten:

  • Pflegebedürftigkeit nach der Pflegestufe 2 oder 3
  • Schwerbehinderung von mindestens 60 Prozent
  • kontinuierliche medizinische Versorgung, ohne die nach ärztlicher Entschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist

Geändert am: 01.06.2022

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Pflegeversicherung von A–Z

Antrag stellen2023-10-16T09:37:02+02:00

Damit wir die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit umgehend erbringen können, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag auf Pflegeleistungen.

Sobald uns dieser vorliegt, veranlassen wir die gesetzlich vorgeschriebene Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Der Gutachter ermittelt dabei:

  • den aktuellen Hilfebedarf
  • die Notwendigkeit und den Umfang erforderlicher Maßnahmen zur Beseitigung, Minderung oder Verhütung von Pflegebedürftigkeit (z.B. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)

Die Leistungen beginnen bei Vorliegen der Voraussetzungen. Wird der Antrag später als einen Monat nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt, leisten wir als Pflegekasse ab Beginn des Monats der Antragstellung. Durch einen rechtzeitigen Antrag können Sie also Nachteile vermeiden. Das gleiche gilt bei einem Antrag auf Zuerkennung eines höheren Pflegegrades.

Das passende Antragsformular finden Sie hier:

Geändert am: 01.06.2022

BKK PflegeFinder2022-06-01T09:57:49+02:00

Suchen Sie nach einem passenden Pflegeheim, einem Hospiz, einem Betreuungsangebot oder einem ambulanten Pflegedienst für sich oder Ihre Angehörigen und wollen Sie die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen?

Wir bieten Ihnen die Suche in einem bestimmten Ort oder im Umkreis von einer vorgegebenen Postleitzahl. Klicken Sie einfach rein: www.bkk-pflegefinder.de.

Geändert am: 01.06.2022

Häusliche Pflegehilfe/Pflegesachleistungen2024-02-21T11:08:54+01:00

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause versorgt werden, haben einen Anspruch auf Unterstützung durch einen zugelassenen professionellen Pflegedienst sowie auf eine Hilfe bei der Haushaltsführung (Sachleistungen). Voraussetzung ist ein Pflegegrad zwischen 2 und 5.

Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse der BKK Voralb ab. Der Wert der Sachleistung beträgt je Kalendermonat:

  • Pflegegrad 2: bis zu 761 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.432 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.778 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.200 Euro monatlich

Um eine geeignete Pflegeeinrichtung zu finden, können Sie sich gerne unter www.bkk-pflegefinder.de unter Angabe der entsprechenden Suchkriterien informieren.

Geändert am: 21.02.2024

Kombinationsleistungen2024-02-21T11:14:15+01:00

Geld und Leistung kombinieren

Kann die Pflege teilweise durch eine private Pflegeperson erbracht werden, so kann ein Pflegedienst
unterstützend tätig werden und seine Leistungen bis zum Sachleistungshöchstbetrag des einzelnen Pflegegrads abrechnen. Wird dieser Betrag nicht vollständig ausgeschöpft, zahlt Ihnen die Pflegekasse ein anteiliges Pflegegeld.

Höchstbeträge je Pflegegrad

  • Pflegegrad 2: bis zu 761 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.432 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.778 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.200 Euro monatlich

An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen will, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden.

Geändert am: 21.02.2024

Kurzzeitpflege2023-10-16T09:40:51+02:00

Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht in vollem Umfang sichergestellt werden kann, zum Bespiel im Anschluss an einen stationären Aufenthalt oder in akuten Krisensituationen.

Diese wird in hierfür ausgelegten und zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtungen (meist sind diese in vollstationäre Pflegeeinrichtungen integriert) für bis zu acht Wochen und bis zu einem Höchstbetrag von 1.774,00 EUR im Kalenderjahr erbracht.

Darüber hinaus können bis zu 100 Prozent des Anspruchs auf Verhinderungspflege zusätzlich für die Kurzzeitpflege verwendet werden, sofern dieser Anspruch noch nicht ausgeschöpft wurde.

Investitionskosten, sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden dem Pflegebedürftigen separat in Rechnung gestellt. Diese Kosten können teilweise über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei der Pflegekasse im Rahmen der Kostenerstattung übernommen werden. Das Budget für den Pflegebedürftigen beträgt hierfür monatlich 125,00 Euro.

Während der Kurzzeitpflege besteht ein Anspruch auf halbes Pflegegeld für bis zu acht Wochen.

Einen Antrag auf Kurzzeitpflege finden Sie hier:

Geändert am: 01.06.2022

Pflegebedürftigkeit2022-04-08T19:35:30+02:00

Wann ist eine Pflegebedürftigkeit gegeben?

Laut Pflegeversicherungsgesetz gelten alle Menschen als pflegebedürftig, die nach bestimmten Kriterien in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für voraussichtlich mindestens sechs Monate pflegerische und betreuerische Hilfen benötigen.

Der Gesetzeswortlaut

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.

Antrag und Begutachtung

Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, muss die Vorversicherung erfüllt sein (in den letzten 10 Jahren 2 Jahre versichert) sowie ein schriftlicher Antrag bei uns gestellt werden. Den Antrag können Sie bei uns anfordern oder direkt hier downloaden. Sobald uns dieser vorliegt, wird er an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weitergeleitet. Der MDK kündigt schriftlich seinen Besuch an. Sobald die Begutachtung durchgeführt wurde, teilt die Pflegekasse das Ergebnis dem Pflegebedürftigen schriftlich mit – zusammen mit einer Kopie des Gutachtens.

Folgende Bereiche sind für die Einstufung maßgeblich:

1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Die Bewertung erfolgt nach einem umfassenden Punktesystem.

Erstellt am: 14.05.2014
Geändert am: 08.01.2018

Pflegegeld2024-02-21T11:12:23+01:00

Wenn Angehörige die Pflege zu Hause leisten können, zahlt die BKK Voralb auf Antrag ein sogenanntes Pflegegeld. Es variiert je nach Pflegegrad (2 bis 5) zwischen 316 und 901 Euro monatlich und honoriert den Einsatz von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlich Tätigen.

  • Pflegegrad 2: 332 Euro
  • Pflegegrad 3: 573 Euro
  • Pflegegrad 4: 765 Euro
  • Pflegegrad 5: 947 Euro

Pflegebedürftige, die ein Pflegegeld beziehen, müssen bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung oder anerkannte Beratungsstelle abrufen.

Geändert am: 21.02.2024

Pflegehilfsmittel – für mehr Selbstständigkeit2022-05-09T10:15:34+02:00

Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege und geben dem Betroffenen mehr Lebensqualität zurück.

Zu ihnen zählen beispielsweise:

  • Pflegebetten
  • Lagerungshilfen oder Rollstühle

Sofern sie nicht leihweise überlassen werden können, müssen Betroffene eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent, maximal 25,- Euro bezahlen.

Hausnotrufsysteme wie zum Beispiel ein separates Telefon, oder auch im Haus angebrachte bzw. mobile Knöpfe, die durch Betätigung eine Pflegeeinrichtung alarmieren. Hierfür zahlt die Pflegekasse der BKK Voralb die einmalige Anschlussgebühr sowie die monatliche Mietpauschale.

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie etwa Einweghandschuhe, Flächen- oder Händedesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch Diese werden von der Pflegekasse mit bis zu 40,00 Euro je Kalendermonat bezuschusst.

Erstellt am: 14.05.2014
Geändert am: 24.08.2017

Pflegekurse und Pflegeberatung2022-05-11T10:34:30+02:00

Pflegekurse – wissen, wie es geht

Zur Erleichterung der häuslichen Pflege bietet die BKK Voralb den Angehörigen und ehrenamtlichen Pflegepersonen unserer pflegebedürftigen Versicherten kostenfreie Pflegekurse an.

Die Kurse finden im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen statt und sollen Kenntnisse vermitteln, die zur Wahrnehmung der Pflege notwendig und hilfreich sind.

Sollten Sie an einem Pflegekurs interessiert sein, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Mitarbeiter unserer Pflegekasse.

Martina Hoppe
Telefon: 07022 93246-21
E-Mail: m.hoppe@bkk-voralb.de

Friedrich Hohl
Telefon: 07022 93246-18
E-Mail: f.hohl@bkk-voralb.de

Pflegeberatung – individuelle Hilfestellung durch Berater

Deutschlandweit haben Pflegebedürftige sowie Versicherte einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater. Voraussetzung ist, dass ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde und ein erkennbarer Hilfe- und Beratungsbedarf besteht. Die Pflegeberater helfen bei Anträgen, formalen und organisatorischen Fragen und entwickeln mit Ihnen gemeinsam einen sogenannten Versorgungsplan. In der Pflegeberatung wird insbesondere auf folgende Fragen eingegangen:

  • Wo bekomme ich professionelle Hilfe?
  • Welche finanziellen Hilfen kann ich in Anspruch nehmen?
  • Wie sieht die optimale Pflege in meinem Fall aus?
  • Welche Hilfemöglichkeiten gibt es?
  • Welche Pflegebetreuungsdienste kann ich nutzen?

Selbstverständlich ist diese Pflegeberatung für Sie kostenfrei und unverbindlich. Sollten Sie Interesse haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.

Erstellt am: 14.05.2014
Geändert am: 28.01.2021

Pflegezeit2022-05-11T10:32:47+02:00

Pflege und Beruf vereinbaren

Wer nahe Angehörige zu Hause pflegt und gleichzeitig berufstätig ist, muss einen täglichen Spagat meistern, um dieser Doppelbelastung gerecht zu werden. Den meisten würde mehr zeitliche Flexibilität helfen. Wir zeigen auf, welche Möglichkeiten es dafür gibt.

Damit sich Pflege und Beruf gut vereinbaren lassen, sind individuelle Lösungen gefragt. So muss in einem Fall vielleicht nur eine kurzfristige Versorgung gut organisiert werden, bei anderen ist vielleicht eine Auszeit vom Beruf erforderlich oder die Reduzierung der Arbeitszeit. Deshalb sind per Gesetz unterschiedliche zeitliche Entlastungsmöglichkeiten vorgesehen:

Bis zehn Tage Auszeit mit Lohnersatz

Ein Akutfall liegt vor – Sie müssen kurzfristig die Pflege für ein Familienmitglied organisieren. Jetzt hilft Ihnen der Anspruch auf eine Auszeit von der Arbeit von bis zu zehn Tagen mit einer Lohnersatzleistung, dem sogenannten Pflegeunterstützungsgeld. Es wird bei der Pflegeversicherung der betreuten Person beantragt.

Bis sechs Monate Freistellung mit Darlehen

Eine längere Pflege ist erforderlich: Sie können sich bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen (Pflegezeit), wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat. Der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das Sie beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen können, soll die finanzielle Situation entlasten.

Der Anspruch gilt für bis zu drei Monate auch für die (außerhäusliche) Begleitung von nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase, beispielsweise in einem Hospiz, und für die Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen Angehörigen auch außerhalb der Wohnung.

Bis 24 Monate Teilfreistellung mit Darlehen

Sie benötigen für die häusliche Pflege eine länger andauernde Reduzierung Ihrer Arbeitszeit? Dann können Sie sich bis zu 24 Monate lang bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden von der Arbeit freistellen lassen (Familienpflegezeit). Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber mehr als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Auch dieser Anspruch umfasst die außerhäusliche Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen und die Gewährung eines zinslosen Darlehens.

Kostenlose Broschüre

Eine kostenlose Broschüre zum Thema können Sie auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herunterladen oder bestellen: www.bmfsfj.de/blob/jump/76070/

Anspruchsgrundlagen: Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Verbindung mit dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz.

 

Soziale Sicherheit für Pflegepersonen2022-06-01T09:54:24+02:00

Unfallversicherungsschutz

Während der Ausführung der Pflegetätigkeit besteht für die Pflegeperson ein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung des jeweiligen Bundeslandes. Kommt es während der Pflegetätigkeit zu einem Unfall, muss er unverzüglich der Pflegekasse gemeldet werden.

Rentenversicherungspflicht der Pflegeperson

Pflegepersonen, die eine oder mehrere Pflegebedürftige mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche pflegen, haben Anspruch auf Entrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegekasse.

Weitere Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden in der Woche berufstätig ist oder schon eine Altersrente bezieht. Ob die Zeitvorgabe der durchschnittlichen Pflegezeit erfüllt ist, wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bei der Pflegeeinstufung beurteilt und der Pflegekasse mitgeteilt.

Die Beiträge werden nur auf Antrag gezahlt. Nach Prüfung der Grundvoraussetzungen wird dieser Antrag von der Pflegekasse an die Pflegeperson verschickt.

Die Bezahlung der Beiträge erfolgt durch die Pflegekasse direkt an den gesetzlichen Rentenversicherungsträger und richtet sich nach einem fiktiven Entgelt entsprechend dem Pflegeaufwand und der Pflegestufe.

Arbeitslosenversicherungspflicht der Pflegeperson

Während der pflegerischen Tätigkeit sind Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen, nach dem Recht der Arbeitsförderung versichert. Dies gilt jedoch nur, wenn eine Pflegeperson einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig an mindestens zehn Stunden in der Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche, in der häuslichen Umgebung pflegt und unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig war oder Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung hatte.

Damit wird sichergestellt, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld und Zugang zu allen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung für den Fall besteht, dass im Anschluss an die Pflegetätigkeit keine nahtlose Eingliederung in eine Beschäftigung erfolgt.

Geändert am: 01.06.2022

Tages- und Nachtpflege2022-06-01T09:53:44+02:00

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad zwischen 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Die teilstationäre Einrichtung kann die pflegebedingten Aufwendungen sowie die Aufwendungen für Betreuung und notwendige Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zum jeweiligen Höchstsatz direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Der Anspruch auf teilstationäre Pflege umfasst je Kalendermonat:

  • Pflegegrad 2: 689 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.289 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.612 Euro
  • Pflegegrad 5: 1.995 Euro

Geändert am: 01.06.2022

Verhinderungspflege – Pause für Pflegende2023-10-16T09:41:55+02:00

Auch pflegende Angehörige sind mal krank oder urlaubsreif. Dann kann ein Pflegedienst einspringen. Die BKK Voralb übernimmt für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr die Kosten bis zu 1.612 Euro. Voraussetzungen: Pflegegrad 2–5 und die Pflege erfolgt bereits seit mindestens sechs Monaten. Der Betrag kann sich noch erhöhen, wenn keine Kurzzeitpflege beansprucht wurde.

Einen Antrag auf Verhinderungspflege finden Sie hier:

Geändert am: 01.06.2022

Vollstationäre Pflege/Pflegeheime2024-02-22T10:23:06+01:00

Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad zwischen 2 bis 5 haben Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Vertragseinrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt.

Für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen übernimmt die Pflegekasse der BKK Voralb im Rahmen der pauschalen Leistungsbeträge die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für die Betreuung und für die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.

Der Anspruch beträgt je Kalendermonat:

Pflegegrad 2: 770 Euro
Pflegegrad 3: 1.262 Euro
Pflegegrad 4: 1.775 Euro
Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 eine vollstationäre Pflege, erhalten sie einen Zuschuss in Höhe von 125,00 EUR monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Die nach § 43c SGB XI genannten Prozentsätze für den erweiterten Zuschuss während der vollstationären Pflege wurden ebenfalls erhöht:

Dauer der vollstationäre Pflege Leistungszuschlag zum Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen in % ab 01.01.2024
bis 12 Kalendermonate 15
bis 24 Kalendermonate 30
bis 36 Kalendermonate 50
ab dem 37. Kalendermonat 75

Um ein geeignetes Pflegeheim zu finden, können Sie sich gerne unter www.bkk-pflegefinder.de unter Angabe der entsprechenden Suchkriterien informieren.

Geändert am: 01.06.2022

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen2022-06-01T09:52:05+02:00

Werden aufgrund der Pflegebedürftigkeit Umbaumaßnahmen in der Wohnung erforderlich, können Zuschüsse bis zu 4.000 Euro gezahlt werden. Reparaturen nach wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zählen nicht dazu.

Teilen sich mehrere pflegebedürftige Menschen eine Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfelds einen Betrag von 4.000 Euro je Pflegebedürftigen nicht überschreiten. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.000 Euro begrenzt.

Geändert am: 01.06.2022

Zusätzliche Betreuungsleistungen2022-06-01T09:51:39+02:00

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad zwischen 1 bis 5 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00 Euro monatlich. Dieser Zuschuss dient der Erstattung von Kosten, die dem Versicherten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme folgender Leistungen anfallen:

  • Tages- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Leistungen der ambulanten Pflegedienste (ausgenommen in der Pflegestufe 2-5 Leistungen der Bereich der Selbstversorgung) oder
  • Leistungen anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag

Der Entlastungsbetrag ist Bestandteil der häuslichen Pflege, d. h. er ergänzt die Leistungen der ambulanten und teilstationären Pflege in der häuslichen Umgebung.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Angebote zur Unterstützung sind:

1. Betreuungsangebote:
Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen.

2. Angebote zur Entlastung von Pflegenden:
Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen.

3. Angebote zur Entlastung im Alltag:
Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen.

Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag zählen insbesondere:

  • Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen (z. B. Alzheimergruppen)
  • Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich
  • Tagesbetreuung in Kleingruppen (Tagesmuttermodell) oder Einzelbetreuung
  • Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowohl für Pflegebedürftige als auch Pflegepersonen
  • Familienentlastende Dienste
  • Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Alltagsbegleitung
  • Pflegebegleitung

Geändert am: 01.06.2022

Aktionen und mehr

Regelmäßig laden wir zu interessanten Veranstaltungen ein. Aktuelle Events finden Sie immer auf der Startseite unserer Website.

Junge Frau mit Kopfhörer und Tablet.

Veranstaltungen

Initiative: „Mehr Zeit für Kinder e.V.“2022-06-01T10:01:30+02:00

Gemeinsam mit den Enkeln gesund und glücklich: Generationenverbindende Initiative für Jung und Alt startet

Auf der Couch sitzen oder Spazierengehen? Fernsehschauen oder einen Ausflug machen? Süßigkeiten oder Obst essen? Oft hat der „innere Schweinehund“ viel Einfluss auf unsere Entscheidungen. Jetzt gibt die Kampagne „Fit mit Oma und Opa“ Großeltern und deren Enkelkindern Tipps und Informationen, wie sie gemeinsam fit bleiben und dabei Spaß haben können.

Sich gegenseitig etwas Gutes tun

Der Frankfurter Verein Mehr Zeit für Kinder startet in Kooperation mit der BKK Voralb und zwei weiteren Betriebskrankenkassen aus Baden-Württemberg (BKK Mahle und BKK Scheufeln) die Initiative „Fit mit Oma & Opa“. Die Kampagne zielt darauf ab, Großeltern und ihre Enkelkinder zu einem gesünderen Lebensstil zu motivieren. Der Schlüssel zum Erfolg ist dabei simpel: Durch die gegenseitige Zuwendung zueinander werden Jung und Alt motiviert, gemeinsam einen aktiveren und gesünderen Lebensstil anzustreben. Oma und Opa verbringen heute immer mehr Zeit zusammen mit ihren Enkeln und übernehmen oftmals einen Großteil der Freizeitgestaltung und Betreuung. Was liegt da näher als sich gegenseitig etwas Gutes zu tun und gemeinsam fit zu werden und es zu bleiben?

Bewegung, Ernährung und Geistige Fitness

„Fit mit Oma & Opa“ bietet eine vielfältige Informationsplattform zu den Schwerpunktthemen Bewegung, Ernährung und Geistige Fitness. Diese drei Bereiche haben alle enormen Einfluss auf die Gesundheit von Groß und Klein. Regelmäßige Bewegung beugt vielen Krankheiten vor, gesunde Ernährung ist eine der wichtigsten Grundlagen für eine gesunde Lebensweise bei Kindern und Erwachsenen und Geistige Fitness steigert das persönliche Leistungsvermögen. Durch eine Änderung ihres gewohnten Verhaltens können Großeltern und ihre Enkel aktive Gesundheitsförderung betreiben und dabei gemeinsam Spaß haben.

Startschuss mit interaktiver Website und Aktivitätenplaner

Der Startschuss der Kampagne fällt mit der Website www.fit.mit-oma-und-opa.de, die auf Interaktivität basiert und die Großeltern dazu auffordert, ihre eigenen Ideen und Erfahrungen direkt in einem Blog mitzuteilen: „Wie verbringen Sie am liebsten Zeit mit Ihren Enkeln? Was kochen Sie besonders gerne zusammen?“ „Was war Ihr schönster gemeinsamer Ausflug?“ So soll ein aktives Netzwerk mit zahlreichen Tipps und Aktionen zur Prävention entstehen.

Wer sich nicht online informieren möchte, sondern lieber „etwas in der Hand haben“ mag, für den erscheint bereits im Dezember der erste Aktivitätenplaner mit Erlebnisbuch für Großeltern und ihre Enkel. Die darin enthaltenen Tipps und Informationen unterstützen die aktive Freizeitplanung und schaffen ebenso einen Platz für Erinnerungen. Der Planer ist gemeinsam mit der Website ein erster Baustein der Initiative, die sich auf weitere Bereiche ausweiten wird.

Voneinander lernen

Prof. Dr. Dr. Manfred Spitzer, ZNL TransferZentrum für Neurowissenschaften und Lernen in Ulm, bestätigt die Aussage, dass alte und junge Menschen in den unterschiedlichsten Situationen voneinander lernen und sich gegenseitig aktiv fördern und auch fordern. Die Gehirnforschung verweist schon lange darauf, dass der Mensch zum lebenslangen Lernen geboren ist, so Spitzer.

Aufruf an die Leser: Tipp der Fit mit Oma & Opa – Redaktion

Gestalten Sie gemeinsam mit Ihren Enkeln ein eigenes Kochbuch. Hier können gesunde Lieblingsrezepte aufgeschrieben und Erlebnisse beim Kochen mit Oma und Opa fotografisch dokumentiert werden. So entstehen eine bunte Mischung aus traditionellen und neuen Rezepten und ein ganz individueller Schatz für Sie und Ihre Enkel.

Machen Sie mit!

Welche Unternehmungen und Aktivitäten halten Sie und Ihre Enkel fit? Die besten Ideen werden im nächsten Aktivitätenplaner und im Blog veröffentlicht und erhalten außerdem jeweils ein ZEITREISE memory®. Ihre Ideen, gerne mit Bild, schicken Sie an idee@mit-oma-und-opa.de.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.fit-mit-oma-und-opa.de

Geändert am: 01.06.2022

Kampagne: „Zeit für mich“2022-06-01T10:02:12+02:00

Beruf, Familie, Freunde und Hobbys bereichern unser Leben. Die unterschiedlichen Anforderungen und Wünsche gilt es aber auch in eine gesunde Balance zu bringen. Ein guter Umgang mit Herausforderungen und das richtige Maß an Ruhe und Zeit für sich machen Sie stark für den Alltag.

Mit der Kampagne „Zeit für mich“ wollen wir Ihnen Wege aufzeigen, wie Sie inmitten der alltäglichen Turbulenzen Inseln der Ruhe für sich schaffen können, um die schönen Seiten des Lebens wahrzunehmen und neu Kraft zu tanken.

Angebote für eine gesunde Work-Life-Balance

Auf unserer Homepage finden Sie Hintergrundinformationen sowie viele alltagstaugliche Tipps für eine gesunde Work-Life-Balance. Unser Online-Test hilft Ihnen herauszufinden, was Ihnen Kraft raubt und was Sie stark macht. Wir stellen Ihnen darüber hinaus verschiedene Entspannungstechniken vor.

Im Rahmen der Kampagne wollen wir Ihnen mit unseren Materialien und bei thematischen Veranstaltungen Anregungen geben, wie Sie Zeit für sich organisieren können und dabei erholsam abschalten. Konkrete Tipps sollen Ihnen helfen, berufliche Herausforderungen erfolgreich und zufrieden zu meistern und Ihren persönlichen Weg zu mehr Entspannung
zu finden.

In qualitätsgeprüften Präventionskursen können Sie Entspannungstechniken wie progressive Muskelentspannung oder autogenes Training erlernen oder sich mit den Grundlagen des Yoga, Tai-Chi oder Qigong vertraut machen. Die Techniken können ohne spezielle Voraussetzungen erlernt und später von Ihnen auch zu Hause angewendet werden. Wenn Sie den Kurs regelmäßig besucht haben, beteiligen wir uns an den Kosten. Informieren Sie sich über Kurse in Ihrer Nähe.

Alles unter Kontrolle – effektiver und zufriedener arbeiten

Arbeit hat in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Neue Herausforderungen, das Zusammensein mit Kollegen und die finanzielle Unabhängigkeit stärken das Selbstwertgefühl und wirken positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden. Über- und auch Unterforderung machen hingegen unzufrieden. Eine vorausschauende Arbeitsorganisation und kurze Entspannungspausen helfen Ihnen dabei, den Arbeitsalltag voller Energie zu meistern.

Einen Schritt nach dem anderen tun

Um möglichst konzentriert an wichtigen Aufgaben arbeiten zu können, sollten Sie sich Zeiten organisieren, in denen Sie keine E-Mails beantworten oder telefonieren müssen. Teilen Sie solche „stillen Arbeitszeiten“ auch Ihren Kollegen mit, damit Sie wirklich ungestört arbeiten können. Auch wenn Multitasking in aller Munde ist, effektiver ist es, sich jeder Aufgabe ganz bewusst zu widmen und verschiedene Arbeiten nacheinander zu erledigen.

Kurze Entspannungspausen einlegen

Wenn viel zu tun ist, bleiben Pausen oft auf der Strecke. Dabei sind sie für die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit besonders wichtig. Bringen Sie zwischendurch Bewegung in Ihren Körper, dehnen und strecken Sie sich. Sind die Augen müde und beansprucht, blicken Sie einen Moment aus dem Fenster, auf einen Punkt in der Ferne. Gehen Sie in der Pause an die frische Luft.

Atmen Sie tief ein und aus. Das gibt Ihnen neue Kraft. Und wenn Sie eine Aufgabe erledigt haben, lächeln Sie sich zu und sagen Sie sich: „Das habe ich gut gemacht.“

Schauen Sie mal rein unter bkk-kampagne.de/voralb

Geändert am: 01.06.2022

Vortrag: „Das Mysterium Gehirn“2022-04-07T10:40:50+02:00

Heben Sie die Schätze Ihres Verstandes!

Im Oktober 2019 konnten wir unsere Versicherten einladen zu einem spannenden Vortrag zum Thema „Das Mysterium Gehirn“ von Dr. Elke Präg.

In Zeiten des digitalen Wandels braucht sich niemand verunsichern zu lassen: Das menschliche Gehirn ist sogar lernhungriger, als wir das landläufig annehmen, und kann es mit einigem aufnehmen! Das ist nur eine der positiven Botschaften im Vortrag der Neurowissenschaftlerin Dr. Elke Präg.

Neues zu erlernen und sich einem modernen – digitalen – Arbeitsumfeld anzupassen: Das sind Aufgaben, denen unser „Unternehmen Gehirn“ sogar mit großer Erwartung entgegensieht, weiß Dr. Elke Präg. Das Gehirn will nicht nur seine Kapazitäten aufbauen – es ist regelrecht davon abhängig, dass der Mensch sich immer wieder neuen Herausforderungen stellt. Denn nur so kann unser Verstand dauerhaft maximal leistungsfähig bleiben. Es geht also lediglich darum, unsere individuellen Möglichkeiten auszuschöpfen. Dr. Präg wird in ihrem Vortrag mit einer leicht verständlichen kurzen Darstellung darauf eingehen, wie unser „Denkorgan“ arbeitet.

Neue Möglichkeiten zur Bewältigung des Arbeitsalltages:

Zu verstehen, wie das „Unternehmen Gehirn“ funktioniert, eröffnet laut der Neurowissenschaftlerin völlig neue Möglichkeiten zur Bewältigung und Neustrukturierung des Arbeitsalltages und auch für die Zusammenarbeit zwischen Führungskraft, Mitarbeitern und Kunden. Die Zuhörer erfahren, wie das Gehirn gefördert werden muss, um seine Leistungskraft zu erhalten und vorhandene Potenziale weiterzuentwickeln. Dr. Präg bietet Rüstzeug und Motivation dafür, die neuen Erkenntnisse auch gleich umzusetzen. So werden Veränderungen angestoßen, die größere Produktivität, eine gesteigerte Innovationskraft, ein stärkeres Selbstwertgefühl, eine stärkere Selbstwirksamkeit und bessere psychische Gesundheit versprechen.

Webinar: „Home-Office-Führerschein“2022-05-03T11:40:04+02:00

Machen Sie mit!

Immer mehr Arbeitnehmer nutzen aufgrund der aktuellen Situation das mobile Arbeiten von unterwegs oder im Homeoffice. Das spart Zeit und Wege und schützt uns und andere vor einer Erkrankung mit Covid-19. Doch es stellt viele auch vor neue Herausforderungen.

Der eine klebt daheim stundenlang am Rechner, ohne zu merken, dass es längst Zeit für eine Pause ist; der andere ist abgelenkt durch häusliche Aufgaben, dem Dritten fehlt die klare Tagesstruktur im Büro.

Deshalb ist es wichtig, das eigene Verhalten zu beobachten:

Was tut mir gut, und was schadet mir?

Das Seminar zum Thema „Home-Office-Führerschein“ fand am 18. Mai 2021 um 17.30 Uhr statt.
Das Webinar dauerte 60 Minuten.

Webinarbeschreibung und Inhalte:

  • „Home-Office, Pendeln und Co. – Wie gesunde mobile Arbeit gelingt“
  • Mobile Arbeit – Bedeutung und Prävalenz in Deutschland und Europa
  • Zusammenhang von mobiler Telearbeit und Gesundheit
  • Nutzung von Ressourcen und Vermeidung von Stressoren im Homeoffice und unterwegs
  • Entwicklung eines eigenen Maßnahmenplans für eine gelungene Work-Life-Integration

Ein exklusives und kostenloses Angebot für unsere Versicherten sowie für ALLE Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Trägerunternehmen.

Webinar: „Physical Distancing“2022-05-16T12:09:10+02:00

Machen Sie mit!

Auch zum Thema Physical Distancing haben wir Ihnen ein spannendes Webinar „Umgang mit ,Physical Distancing‘ – Methoden
für mehr Widerstandsfähigkeit“ angeboten.

Es fand am 26. Juni 2021 um 17.30 Uhr statt und dauerte 60 Minuten.

Webinarbeschreibung und Inhalte:

  • Umgang mit „Physical Distancing – Methoden für mehr Widerstandsfähigkeit“
  • Physical Distancing im Kontext der Covid-19-Pandemie und mögliche Folgen
  • Einblick in die Forschung (aktuelle Zahlen zu psychischen Erkrankungen etc.)
  • Einführung in die biologischen und psychologischen Prozesse bei der Entstehung von Stress (Stressmodell von Lazarus)
    Risiko- und Schutzfaktoren für die Gesundheit infolge der Lebensumstände der Pandemie
  • Tipps für einen resilienten Umgang mit PhysicalDistancing
  • Erkennen von Chancen und Aufsuchen von Alternativen in der aktuellen Situation (Umgang mit Veränderungen)
  • Konkrete Tipps zur Stärkung der eigenen Ressourcen und Resilienz (z. B. Achtsamkeit, Akzeptanz, Zukunftsplanung, Erholungsmöglichkeiten etc.)

Ein exklusives und kostenloses Angebot für unsere Versicherten sowie für ALLE Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Trägerunternehmen.

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