Mitgliedschaft für Freiwillige (selbstständig)

Auch wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind, profitieren Sie von allen Vorteilen, die Ihnen eine Mitgliedschaft bei der BKK Voralb bietet – etwa einer kostenlosen Familienversicherung.

Beitragsberechnung

Bei freiwilligen Mitgliedern, die hauptberuflich selbständig tätig sind, wird bei der Berechnung der Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sind dabei ab 01.01.2024 die Beiträge aus monatlichen Mindesteinkünften von 1.178,33 Euro zu berechnen. Überschreiten die monatlichen Einkünfte den Betrag von 5.175,00 Euro wird die Berechnung der Beiträge auf diesen Betrag begrenzt.

Liegt das Einkommen zwischen 1.178,33 Euro und 5.175,00 Euro – dann werden die Beiträge aus den tatsächlichen Einkünften berechnet.

Für selbständig Tätige wurde durch den Gesetzgeber zum 01.08.2009 ein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit wieder eingeführt. Die Berechnung dieses Beitrages erfolgt anhand des allgemeinen Beitragssatzes.

Wünschen Sie als selbständig Tätiger einen Krankengeldanspruch oder haben weitere Fragen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07022 93246-39 oder per e-Mail beitraege@bkk-voralb.de. Wir beraten Sie gerne!

Mindestbeitrag ab 01.01.2024 für hauptberuflich Selbstständige
(berechnet aus 1.178,33 Euro)

ohne Krankengeld

  • Krankenversicherung
    181,47 Euro
  • Pflegeversicherung
    40,06 Euro
  • Zusatzbeitrag für Kinderlose
    (zu zahlen von allen kinderlosen Mitgliedern ab Vollendung des 23. Lebensjahres bzw. von Mitgliedern, die nach dem 31.12.1939 geboren sind)
    7,07 Euro – Mitglieder mit Kindern unter 25 Jahren erhalten für das zweite bis fünfte Kind einen Abschlag von 0,25 Prozent je Kind

Mindestbeitrag ab 01.01.2024 für hauptberuflich Selbstständige
(berechnet aus 1.178,33 Euro)

mit Krankengeld

  • Krankenversicherung
    188,54 Euro
  • Pflegeversicherung
    40,06 Euro
  • Zusatzbeitrag für Kinderlose
    (zu zahlen von allen kinderlosen Mitgliedern ab Vollendung des 23. Lebensjahres bzw. von Mitgliedern, die nach dem 31.12.1939 geboren sind)
    7,07 Euro – Mitglieder mit Kindern unter 25 Jahren erhalten für das zweite bis fünfte Kind einen Abschlag von 0,25 Prozent je Kind

Höchstbeiträge ab 01.01.2024 für hauptberuflich Selbstständige
(berechnet aus 5.175,00 Euro)

ohne Krankengeld

  • Krankenversicherung
    796,95 Euro
  • Pflegeversicherung
    175,95 Euro
  • Zusatzbeitrag für Kinderlose
    (zu zahlen von allen kinderlosen Mitgliedern ab Vollendung des 23. Lebensjahres bzw. von Mitgliedern, die nach dem 31.12.1939 geboren sind)
    31,05 Euro – Mitglieder mit Kindern unter 25 Jahren erhalten für das zweite bis fünfte Kind einen Abschlag von 0,25 Prozent je Kind

Höchstbeiträge ab 01.01.2024 für hauptberuflich Selbstständige
(berechnet aus 5.175,00 Euro)

mit Krankengeld

  • Krankenversicherung
    828,00 Euro
  • Pflegeversicherung
    175,95 Euro
  • Zusatzbeitrag für Kinderlose
    (zu zahlen von allen kinderlosen Mitgliedern ab Vollendung des 23. Lebensjahres bzw. von Mitgliedern, die nach dem 31.12.1939 geboren sind)
    31,05 Euro – Mitglieder mit Kindern unter 25 Jahren erhalten für das zweite bis fünfte Kind einen Abschlag von 0,25 Prozent je Kind

Geändert am: 29.12.2023