500 Euro extra

Für Versicherte der BKK Voralb darf es ruhig ein bisschen mehr sein. Deshalb haben wir für jeden BKK Voralb-Versicherten ein persönliches Gesundheitskonto eingerichtet – mit einem Guthaben von 500 Euro!

Mit diesem Betrag können Sie Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, die über die vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelleistungen hinausgehen und nicht über Ihre Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet werden können.

Diese Mehrleistungen unterstützen Sie in der eigenen Vorsorge und gewähren Zuschüsse für weitergehende wichtige ärztliche Behandlungen.

Regelleistung Krebsvorsorge

Alle drei Jahre haben Sie Anspruch auf einen umfassenden Gesundheits-Check-up zur Früherkennung von Diabetes, Herz-Kreislauf-, Nieren-Erkrankungen und Stoffwechselstörungen.

Frauen ab 20 Jahren sollten sich einmal im Jahr gynäkologisch untersuchen lassen, ab 30 kommt die Untersuchung der Brust hinzu, ab 50 Jahren die des Dickdarms. Männer haben Anspruch auf Untersuchung der Prostata und des äußeren Genitals zur Krebsfrüherkennung ab ihrem 45. Lebensjahr, ab 50 Jahren kommt die Untersuchung des Dickdarms hinzu.

Regelleistung Vorsorgeuntersuchungen und Beratung

Mit Ausnahme der Krebsvorsorge hat der Gesetzgeber Leistungen zur individuellen Vorsorge und auch die Gesundheitsberatung nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen.

Regelleistung Zahnbehandlungen

Die Kosten für Zahnbehandlungen werden wie jede andere ärztliche Behandlung übernommen. Für Zahnersatz werden sogenannte „Festzuschüsse“ gezahlt – also feste Beträge abhängig vom Befund. Für Implantate gilt diese Regelung nicht. Wer regelmäßig Zahnvorsorge-untersuchungen wahrnimmt, erhöht seinen Festzuschuss.

Kieferorthopädie wird für Jugendliche unter 18 Jahren gezahlt.

Osteopathie

Der Gesetzgeber hat osteopathische Behandlungen nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Patienten sollen die Kosten selber tragen.

Regelleistung augenärztliche Untersuchungen

Die Kontrolluntersuchung beim Augenarzt gehört zu den Regelleistungen, aber schon wichtige Vorsorgeuntersuchungen fallen in den Bereich der sogenannten IGeL-Leistungen und müssen vom Versicherten selbst bezahlt werden.