Betreuungsleistungen
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad zwischen 1 bis 5 haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131,00 Euro monatlich. Dieser Zuschuss dient der Erstattung von Kosten, die dem Versicherten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme folgender Leistungen anfallen:
• Tages- oder Nachtpflege
• Kurzzeitpflege
• Leistungen der ambulanten Pflegedienste (ausgenommen in der Pflegestufe 2-5 Leistungen der Bereich der Selbstversorgung) oder
• Leistungen anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag
Der Entlastungsbetrag ist Bestandteil der häuslichen Pflege, d. h. er ergänzt die Leistungen der ambulanten und teilstationären Pflege in der häuslichen Umgebung.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Angebote zur Unterstützung sind:
1. Betreuungsangebote:
Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen.
2. Angebote zur Entlastung von Pflegenden:
Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen.
3. Angebote zur Entlastung im Alltag:
Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen.
Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag zählen insbesondere:
• Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen (z. B. Alzheimergruppen)
• Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich
• Tagesbetreuung in Kleingruppen (Tagesmuttermodell) oder Einzelbetreuung
• Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowohl für Pflegebedürftige als auch Pflegepersonen
• Familienentlastende Dienste
• Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen
• Alltagsbegleitung
• Pflegebegleitung
Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer (Einzelhelfende)
Ehrenamtliche Helfer, die sich als Einzelhelfende engagieren, können Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige erbringen, für die der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung eingesetzt werden kann.
Die Voraussetzung für die Gewährung der Leistung mit umfangreichen Erläuterungen können Sie unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/pflege/ehrenamt-und-selbsthilfe/anerkennung-einzelhelfende nachlesen.
Geändert am: 21.01.2025