Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Werden aufgrund der Pflegebedürftigkeit Umbaumaßnahmen in der Wohnung erforderlich, können Zuschüsse bis zu 4.000 Euro gezahlt werden. Reparaturen nach wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zählen nicht dazu.

Teilen sich mehrere pflegebedürftige Menschen eine Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfelds einen Betrag von 4.000 Euro je Pflegebedürftigen nicht überschreiten. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 16.000 Euro begrenzt.

Geändert am: 01.06.2022