Pflegegeld

Wenn Angehörige die Pflege zu Hause leisten können, zahlt die BKK Voralb auf Antrag ein sogenanntes Pflegegeld. Es variiert je nach Pflegegrad (2 bis 5) zwischen 316 und 901 Euro monatlich und honoriert den Einsatz von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlich Tätigen.

  • Pflegegrad 2: 332 Euro
  • Pflegegrad 3: 573 Euro
  • Pflegegrad 4: 765 Euro
  • Pflegegrad 5: 947 Euro

Pflegebedürftige, die ein Pflegegeld beziehen, müssen bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung oder anerkannte Beratungsstelle abrufen.

Geändert am: 21.02.2024