Haushaltshilfe – eine vorübergehende Unterstützung

Eine Haushaltshilfe kann beantragt werden, wenn:

  • wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes bzw. Krankheit der haushaltsführenden Person, die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist
  • und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann
  • und im Haushalt ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr nochnicht vollendet hat oder behindert ist,
  • oder wenn wegen einer schweren Krankheit – zum Beispiel nach einer Krankenhausbehandlung oder einer ambulanten Operation – für die Unterstützung im Haushalt Hilfe benötigt wird.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Ehepartner für diese Zeit unbezahlten Urlaub nimmt und von uns den Verdienstausfall (anteilig) erstattet bekommt. Wenn Freunde oder Bekannte helfend einspringen, können sie einen Auslagenersatz von uns erhalten. Alternativ akzeptieren wir auch die Haushaltshilfe durch die Diakonie oder Caritas.

Bitte rufen Sie uns vorab an – wir beraten Sie gerne unter 07022 93246-29 oder 07153 9903-12.

Geändert am: 01.06.2022