Kombinationsleistungen

Geld und Leistung kombinieren

Kann die Pflege teilweise durch eine private Pflegeperson erbracht werden, so kann ein Pflegedienst
unterstützend tätig werden und seine Leistungen bis zum Sachleistungshöchstbetrag des einzelnen Pflegegrads abrechnen. Wird dieser Betrag nicht vollständig ausgeschöpft, zahlt Ihnen die Pflegekasse ein anteiliges Pflegegeld.

Höchstbeträge je Pflegegrad

  • Pflegegrad 2: bis zu 796 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.497 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.859 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.299 Euro monatlich

An die Entscheidung, in welchem Verhältnis er Geld- und Sachleistung in Anspruch nehmen will, ist der Pflegebedürftige für die Dauer von sechs Monaten gebunden.

Geändert am: 14.01.2025