Elektronisches Rezept (eRezept) und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Mit dem eRezept und der eAU will der Gesetzgeber zwei Angebote zur Verfügung stellen, die die Digitalisierung im Gesundheitssystem voranbringen und die Zettelwirtschaft reduzieren. Insbesondere der digitale „gelbe Schein“ soll erkrankten Versicherten die Übermittlung des Nachweises an die Krankenkasse und den Arbeitgeber erleichtern.

Für beide Angebote musste der Gesetzgeber jedoch melden, dass die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen und die Einführung ab 2022 somit nicht möglich war.

Die eAU wurde zum 01.01.2023 verpflichtend für alle Ärzte und Arbeitgeber eingeführt. Das eRezept wird zum 01.01.2024 verpflichtend für alle Ärzte.