BKK Voralb passt Beitragssatz an

So wie viele andere Krankenkassen muss nun auch die BKK Voralb ihren Zusatzbeitragssatz erhöhen: Er wird ab 1. Januar 2024 1,4 Prozent betragen und somit weiterhin deutlich unter dem in Deutschland durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent liegen.

Politisch gewollte Anpassung

Die Beitragserhöhung resultiert hauptsächlich aus zwei Faktoren: Zum einen haben wir in den vergangenen neun Jahren im Gegensatz zu zahlreichen anderen Krankenkassen unseren äußerst niedrigen Zusatzbeitragssatz von 0,5 Prozent konstant gehalten. Zum anderen verfolgt die Bundespolitik das Ziel, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen schrittweise anzugleichen. Mithilfe des Gesundheitsfonds und der Einführung des sogenannten Risikostrukturausgleichs (RSA) werden die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen politisch gesteuert – ein Konstrukt, auf das wir keinen Einfluss haben.

Wir machen den Unterschied

Auch wenn die finanzielle Lage einer Krankenkasse stark von politischen Entscheidungen beeinflusst wird, zeichnen wir uns durch ein differenziertes Service- und Leistungsangebot aus. Im Gegensatz zu größeren Kassen mit Callcentern legen wir Wert auf persönliche und unbürokratische Beratung. Der Weg zu uns ist immer kurz: Egal, ob Sie als HELLER-Mitarbeiter nur das Firmengelände überqueren müssen, BKK-Sprechzeiten bei INDEX, HILITE oder LEUZE nutzen oder sich ganz bequem von zu Hause aus in unsere Online-Geschäftsstelle einloggen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre ganz individuellen Anliegen. Dass Sie und Ihre Gesundheit bei uns im Mittelpunkt stehen, merken Sie auch an unseren zahlreichen attraktiven Extraleistungen, die weit über den Leistungskatalog einer gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen. Denken Sie etwa an Ihr persönliches Gesundheitskonto in Höhe von 500 Euro, den kostenlosen Auslandsreiseschutz oder deutlich erweiterte Vorsorgemaßnahmen.

Lassen Sie uns weiterhin Ihr Gesundheitspartner sein

Sicherlich verfolgen Sie in den Medien die laufenden politischen Debatten zur Finanzierung des Gesundheitssystems und zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Versorgung. Die BKK Voralb hat in der Vergangenheit ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt, professionell mit stetig neuen Herausforderungen umzugehen und flexibel im Sinne ihrer Versicherten zu reagieren. Wir sind stolz darauf, Ihr verlässlicher und kompetenter Partner in Gesundheitsfragen zu sein und möchten dies auch zukünftig für Sie und Ihre Angehörigen bleiben.

Hintergrundinformationen: Der Gesetzgeber steuert finanzielle Zuweisungen

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht völlig unabhängig in ihrem wirtschaftlichen Handeln. Neben Vorgaben zum Leistungsumfang gibt der Gesetzgeber auch eine Struktur für die Einnahmen der Krankenkassen vor. In den vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwalteten sogenannten Gesundheitsfonds fließen zunächst alle Mitgliedsbeiträge, um dann nach bestimmten Kriterien an einzelne Krankenkassen weitergeleitet zu werden. Der Gesetzgeber korrigiert diese finanziellen Zuweisungen an die Kassen durch den sogenannten Risikostrukturausgleich (RSA), der die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenkassen trotz ihrer sehr unterschiedlichen Versichertenstruktur gewährleisten soll.

Der RSA kommt alle vier Jahre durch das Amt für Soziale Sicherung auf den Prüfstand. Es hat 2021 neben den Kriterien wie etwa Alter und Krankheiten von Versicherten die Berücksichtigung eines Regionalfaktors empfohlen: Auch der Sitz einer Krankenkasse spielt nun eine Rolle bei der finanziellen Zuweisung.