Wahltarif – Beitragsrückzahlung

Sie sind fit und nehmen bis auf Vorsorgemaßnahmen keine Leistungen in Anspruch? Dann ist der Wahltarif „Beitragsrückzahlung“ für Sie interessant.

Voraussetzung ist, dass Sie länger als drei Monate bei uns versichert sind und selbst, aber auch Ihre ggf. mitversicherten Angehörigen im abgelaufenen Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Selbstverständlich sind Vorsorgemaßnahmen davon ausgenommen.

Die Prämienzahlung beträgt 5 Prozent Ihres Jahresbeitrages!

Geändert am: 01.06.2022