Kinderkrankengeld

Können Sie wegen einer Erkrankung Ihres unter 12 Jahre alten Kindes Ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen, haben Sie einen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Die Erkrankung wird Ihnen vom Kinderarzt bescheinigt.

Der Anspruch umfasst kalenderjährlich für jedes Kind bis zu 10 Arbeitstage, bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 25 Arbeitstage. Bei alleinerziehenden Versicherten erhöht sich der Anspruch auf bis zu 20 Arbeitstage bzw. bei mehreren Kindern bis zu 50 Arbeitstage.

Bei behinderten Kindern gibt es keine Altersgrenze.

Sonderfall Pandemie

Auch im Jahr 2022 haben gesetzlich versicherte Eltern pandemiebedingt einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind und Elternteil kann das Geld für maximal 30 Arbeitstage bezogen werden – bei mehreren Kindern für höchstens 65 Tage. Alleinerziehende haben Anspruch auf maximal 60 Tage pro Kind bzw. 130 Tage bei mehreren Kindern.

Geändert am: 01.06.2022