Beitragssätze
Krankenversicherung
Allgemeiner Beitragssatz
seit 01.01.2015 | |
Für Mitglieder mit Gehalts- / Lohnfortzahlungs-Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit | 15,1 % * |
Höchstbeitrag freiwillige KV 2022 | 730,47 € |
* inkl. kassenindividueller Zusatzbeitrag von 0,5 %
Ermäßigter Beitragssatz
seit 01.01.2015 | |
Für Mitglieder ohne Krankengeld-Anspruch | 14,5 % * |
* inkl. kassenindividueller Zusatzbeitrag von 0,5 %
Versorgungsbezüge z.B. Betriebsrente
seit 01.01.2015 | 15,1 % * (unverändert) |
* inkl. kassenindividueller Zusatzbeitrag von 0,5 %
Hinweis: Eine Änderung des Beitragssatzes wirkt sich im Bereich der Versorgungsbezüge, welche im Zahlstellenverfahren berechnet werden, erst mit einer zweimonatigen Verzögerung aus.
Rentenversicherung
seit 01.01.2018 | 18,6 % |
Arbeitslosenversicherung
seit 01.01.2020 | 2,4 % |
Pflegeversicherung
seit 01.01.2019 | 3,05 % |
Zusatzbeitrag für Kinderlose ab 01.01.2005 ab 01.01.2022 (zu zahlen von allen kinderlosen Mitgliedern ab Vollendung des 23. Lebensjahres bzw. von Mitgliedern, die nach dem 31.12.1939 geboren sind) |
0,35 % |
Insolvenzgeldumlage
ab 01.01.2022 | 0,09 % |
Umlage 1 und 2
seit 01.01.2022 | ||
Umlage 1 = Standardsatz (Erstattung im Krankheitsfalle) |
60 % Erstattung
|
1,70 % |
Umlage 1 = Alternativsatz ermäßigt (Erstattung im Krankheitsfalle) |
50 % Erstattung | 1,40 % |
Umlage 1 = Alternativsatz erhöht (Erstattung im Krankheitsfalle) |
80 % Erstattung
|
3,20 % |
ab 01.09.2021 |
||
Umlage 2 (Erstattung von |
100 % Erstattung
|
0,60 % |
Benötigen Sie für rückwirkende Beitragsberechnungen die Beitragssätze seit 01.01.1997? - eine Übersicht erhalten Sie hier.
Erstellt am: 14.05.2014 Geändert am: 30.12.2021
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