Gedruckte Geschäftsbilanz liegt auf einem Tisch. 6 Würfel mit Geschäftssymbolen liegen darauf.

Gesundheit braucht Vertrauen!

So wie viele andere Krankenkassen muss nun auch die BKK Voralb ihren Zusatzbeitragssatz erhöhen: Er wird ab 1. Januar 2024 1,4 Prozent betragen und somit weiterhin deutlich unter dem in Deutschland durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent liegen.

Politisch gewollte Anpassung

Die Beitragserhöhung resultiert hauptsächlich aus zwei Faktoren: Zum einen haben wir in den vergangenen neun Jahren im Gegensatz zu zahlreichen anderen Krankenkassen unseren äußerst niedrigen Zusatzbeitragssatz von 0,5 Prozent konstant gehalten. Zum anderen verfolgt die Bundespolitik das Ziel, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen schrittweise anzugleichen. Mithilfe des Gesundheitsfonds und der Einführung des sogenannten Risikostrukturausgleichs (RSA) werden die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen politisch gesteuert – ein Konstrukt, auf das wir keinen Einfluss haben.

Wir machen den Unterschied

Auch wenn die finanzielle Lage einer Krankenkasse stark von politischen Entscheidungen beeinflusst wird, zeichnen wir uns durch ein differenziertes Service- und Leistungsangebot aus. Im Gegensatz zu größeren Kassen mit Callcentern legen wir Wert auf persönliche und unbürokratische Beratung. Der Weg zu uns ist immer kurz: Egal, ob Sie als HELLER-Mitarbeiter nur das Firmengelände überqueren müssen, BKK-Sprechzeiten bei INDEX, HILITE oder LEUZE nutzen oder sich ganz bequem von zu Hause aus in unsere Online-Geschäftsstelle einloggen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre ganz individuellen Anliegen. Dass Sie und Ihre Gesundheit bei uns im Mittelpunkt stehen, merken Sie auch an unseren zahlreichen attraktiven Extraleistungen, die weit über den Leistungskatalog einer gesetzlichen Krankenkasse hinausgehen. Denken Sie etwa an Ihr persönliches Gesundheitskonto in Höhe von 500 Euro, den kostenlosen Auslandsreiseschutz oder deutlich erweiterte Vorsorgemaßnahmen.

Lassen Sie uns weiterhin Ihr Gesundheitspartner sein

Sicherlich verfolgen Sie in den Medien die laufenden politischen Debatten zur Finanzierung des Gesundheitssystems und zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Versorgung. Die BKK Voralb hat in der Vergangenheit ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt, professionell mit stetig neuen Herausforderungen umzugehen und flexibel im Sinne ihrer Versicherten zu reagieren. Wir sind stolz darauf, Ihr verlässlicher und kompetenter Partner in Gesundheitsfragen zu sein und möchten dies auch zukünftig für Sie und Ihre Angehörigen bleiben.

An dieser Stelle haben wir Fragen und Antworten zum Beitragssatz zusammengestellt. Selbstverständlich können Sie uns auch persönlich kontaktieren.

FRAGE: Warum wird der Zusatzbeitragssatz der BKK Voralb erhöht?

ANTWORT: Die BKK Voralb hat die letzten neun Jahre in Folge ihren Beitragssatz nicht erhöht, um ihre Mitglieder finanziell zu entlasten. Wir haben unseren Verwaltungsapparat klein gehalten und sehr vorausschauend gearbeitet. Der Gesetzgeber zwingt uns jedoch indirekt, unseren Beitragssatz zu erhöhen. Er hält einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent für 2024 für notwendig, um die hohen Kosten im Gesundheitswesen zu stemmen und möchte die Beiträge der gesetzlichen Kassen nach und nach angleichen. Mit ihrem Zusatzbeitragssatz von 1,4 Prozent bleibt die BKK Voralb aber noch unter der Vorgabe des Bundesministeriums.

FRAGE: Wie wurde der neue Beitragssatz festgelegt?

ANTWORT: Ein neuer Beitragssatz wird vom Verwaltungsrat der BKK Voralb in Abstimmung mit dem Vorstand festgelegt. Der Verwaltungsrat ist oberstes Beschlussgremium einer gesetzlichen Krankenkasse und trifft wichtige finanzpolitische Entscheidungen. Neben der Festlegung des Beitragssatzes gehören dazu zum Beispiel auch die Feststellung des Haushaltsplans und die Jahresrechnung.

FRAGE: Wird die Qualität der Leistungen durch die Beitragserhöhung beeinträchtigt?

ANTWORT: Die BKK Voralb spart nicht an Leistungen. Deshalb wird es auch keine Kürzungen im Leistungsangebot bei uns geben. Im Gegenteil: Wir stellen regelmäßig sowohl unseren Service als auch unsere Leistungen auf den Prüfstand, um Optimierungsmöglichkeiten zu erkennen und umzusetzen. Unsere Versicherten profitieren beispielsweise von besonders zahlreichen Extraleistungen – ein Zusatzangebot, das weit über gesetzlich festgeschriebene Leistungen hinausgeht.

FRAGE: Bleibt das Gesundheitskonto weiterhin bestehen?

ANTWORT: Definitiv! Das Gesundheitskonto ist unser Highlight unter den Extras. Wir stellen es unverändert – gut gefüllt mit 500 Euro – jedem Versicherten zur Verfügung. Mit dem Geld können unsere Versicherten bestimmte individuelle Bedürfnisse rund um ihre Gesundheit bezahlen, deren Kosten gesetzliche Krankenkassen normalerweise nicht übernehmen. Für unsere schwangeren Versicherten gibt es ein zusätzliches Gesundheitskonto mit 300 Euro.

FRAGE: Wird die Beitragserhöhung regelmäßig stattfinden?

ANTWORT: Wir wissen nicht, welchen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der Gesetzgeber in den nächsten Jahren festlegt, sicher ist aber, dass die BKK Voralb solchen Vorgaben nicht einfach folgt. Wir haben in der Vergangenheit schon bewiesen, dass wir durch vorausschauendes und wirtschaftliches Handeln unsere Versicherten über lange Phasen finanziell entlasten können.

FRAGE: Was sind die Finanzierungsgrundlagen der Krankenkassen?

ANTWORT: Gesetzliche Krankenkassen sind nicht völlig unabhängig in ihrem wirtschaftlichen Handeln. Neben Vorgaben zum Leistungsumfang gibt der Gesetzgeber auch eine Struktur für die Einnahmen der Krankenkassen vor. In den vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwalteten sogenannten Gesundheitsfonds fließen zunächst alle Mitgliedsbeiträge, um dann nach bestimmten Kriterien an einzelne Krankenkassen weitergeleitet zu werden. Der Gesetzgeber korrigiert diese finanziellen Zuweisungen an die Kassen durch den sogenannten Risikostrukturausgleich (RSA), der die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenkassen trotz ihrer sehr unterschiedlichen Versichertenstruktur gewährleisten soll.

FRAGE: Was ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag?

ANTWORT: Neben dem gesetzlich festgelegten Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent soll jede Kasse einen individuellen Zusatzbeitragssatz erheben, um ihre Ausgaben zu decken. Ein Gremium aus Experten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des GKV Spitzenverbandes (der sogenannte Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV) prognostiziert deshalb jedes Jahr die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen und schlägt dem Bundesgesundheitsministerium einen rechnerisch durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zur Deckung der Kosten vor. An ihm sollen sich die einzelnen Krankenkassen orientieren, wenn sie ihren eigenen, kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz festlegen.

FRAGE: Warum legt das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz jedes Jahr neu fest?

ANTWORT: Einerseits sollen Versicherte nicht unnötig finanziell belastet werden – für 2018 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beispielsweise um 0,1 Prozent gesenkt – andererseits steigen die Kosten im Gesundheitswesen in den letzten Jahren stetig. Arzneimittel und medizinische Behandlungen sind sehr teuer geworden, Hightech-Geräte in Krankenhäusern kosten viel Geld, aber auch besondere gesundheitliche Belastungen wie die Coronapandemie müssen finanziell gestemmt werden. Beitragssätze werden an sich verändernde Umstände angepasst.

An dieser Stelle sei Kritik am Vorgehen der Bundespolitik erlaubt. Aufwendungen zur Finanzierung von Krankenhäusern (die auch von Privatpatienten genutzt werden!) oder etwa der Coronapandemie sehen gesetzliche Krankenkassen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an. Sie darf nicht aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden, in den die Beiträge der gesetzlich Versicherten fließen. Leider bedient sich der Gesetzgeber an diesem Fonds, um mit dem Geld auch versicherungsfremde Leistungen zu finanzieren.

FRAGE: Wie werden Kinder und Familienangehörige in Bezug auf den Zusatzbeitrag berücksichtigt?

ANTWORT: Im Gegensatz zur privaten bietet die gesetzliche Krankenversicherung eine kostenlose Familienversicherung an. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder sind grundsätzlich kostenfrei mitversichert. Die Familienversicherung der Kinder ist möglich:

  • bis zum 23. Lebensjahr, wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird
  • bis zum 25. Lebensjahr, wenn eine Schulausbildung oder ein Studium durchgeführt wird (Wehr-/Zivildienst sowie freiwillige soziale Dienste verlängern unter Umständen die Anspruchsdauer)

Die kostenfreie Versicherung des Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartners und der Kinder ist ausgeschlossen, sobald sie eigene Einkünfte haben, die monatlich 505 Euro (2024) übersteigen. Sind darunter auch Einkünfte aus einem Minijob, liegt die Grenze bei 538 Euro (2024).

FRAGE: Wie teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge?

ANTWORT: Sowohl den gesetzlich festgelegten Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent als auch den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte.

FRAGE: Warum gibt es einen Risikostrukturausgleich?

ANTWORT: Die Mitgliedsbeiträge aus dem Gesundheitsfonds werden nach bestimmten Kriterien an die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen weitergeleitet. Der Gesetzgeber korrigiert diese finanziellen Zuweisungen mithilfe des Risikostrukturausgleichs (RSA). Er soll die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenkassen trotz ihrer sehr unterschiedlichen Versichertenstruktur gewährleisten. Der RSA kommt alle vier Jahre durch das Amt für Soziale Sicherung auf den Prüfstand. Es hat 2021 neben den Kriterien wie etwa Alter und Krankheiten von Versicherten die Berücksichtigung eines Regionalfaktors empfohlen: Auch der Sitz einer Krankenkasse spielt nun eine Rolle bei der finanziellen Zuweisung.

FRAGE: Warum steuert der Gesetzgeber die finanziellen Zuweisungen an die Krankenkassen?

ANTWORT: Einerseits kann er so Ungleichheiten zwischen den Kassen ausgleichen, die aus ihrer jeweiligen Versichertenstruktur entstehen. Andererseits beeinflusst der Gesetzgeber mit der Steuerungsgewalt auch die Entwicklung des Gesundheitswesens in Deutschland. Das hat nicht nur Vorteile für Versicherte: Dürften die Kassen in einem uneingeschränkten Wettbewerb stehen, könnten solche, die wie die BKK Voralb hervorragend wirtschaften, ihren Versicherten noch bedürfnisorientiertere Leistungen zu niedrigen Beiträgen anbieten.

FRAGE: Meine Kasse erhöht ihren Zusatzbeitrag. Kann ich jetzt wechseln?

ANTWORT: Ja, eine Beitragssatzerhöhung löst ein Sonderkündigungsrecht aus. Doch bevor Sie wechseln, sollten Sie sich vor Augen halten, wie hoch eine Ersparnis wirklich wäre – bedenken Sie, dass Ihr Arbeitgeber sich zu 50 Prozent am Beitragssatz beteiligt. Außerdem sind die Leistungen von Kasse zu Kasse durchaus unterschiedlich. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen kann jede Krankenkasse über ihre Satzung weitere Leistungen anbieten. Diese Möglichkeit nutzt die BKK Voralb sehr intensiv und bietet ein breites Spektrum an Extraleistungen an, die wir so nah wie möglich an den Bedürfnissen unserer Versicherten ausrichten.

Wenn Sie (noch) nicht bei der BKK Voralb versichert sind, aber nach einer Beitragssatzerhöhung Ihrer derzeitigen Kasse wechseln möchten, schauen Sie hier unter dem Stichwort Mitgliedschaft, Personenkreis nach, ob Sie bei uns Mitglied werden können. Wir sind eine traditionelle Betriebskrankenkasse und kümmern uns exklusiv um die Gesundheit der Mitarbeiter unserer Trägerunternehmen. Aber auch deren Familienangehörige sind herzlich willkommen sowie Ehe- oder Lebenspartner von BKK Voralb-Mitgliedern – unabhängig von deren Arbeitgebern.

Weitere Fragen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für Sie da. Rufen Sie uns an unter 07022 93246-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@bkk-voralb.de