Pflegehilfsmittel – für mehr Selbstständigkeit

Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege und geben dem Betroffenen mehr Lebensqualität zurück.

Zu ihnen zählen beispielsweise:

  • Pflegebetten
  • Lagerungshilfen oder Rollstühle

Sofern sie nicht leihweise überlassen werden können, müssen Betroffene eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent, maximal 25,- Euro bezahlen.

Hausnotrufsysteme wie zum Beispiel ein separates Telefon, oder auch im Haus angebrachte bzw. mobile Knöpfe, die durch Betätigung eine Pflegeeinrichtung alarmieren. Hierfür beteiligt sich die Pflegekasse der BKK Voralb an der monatlichen Mietpauschale.

Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie etwa Einweghandschuhe, Flächen- oder Händedesinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch Diese werden von der Pflegekasse mit bis zu 42,00 Euro je Kalendermonat bezuschusst.

Erstellt am: 14.05.2014
Geändert am: 14.01.2025