Aktuelles Datum: So. 05.09.2010

Arbeitgeber-Informationen

Für die Berechnung und Abführung der Beiträge bitten wir die folgenden Daten zu beachten. Sofern die Meldungen und Beitragsnachweise von einer externen Abrechnungsstelle (z.B. Steuerberater) erstellt werden, bitten wir Sie die Daten weiterzuleiten.


⇒ Hinweis zu den Beitragssätzen im Bereich der Krankenversicherung ab 01.01.2009:
Ab 01.01.2009 werden die Beitragssätze nicht mehr von den einzelnen Krankenkassen festgesetzt, sondern durch den Gesetzgeber in Form eines Einheitsbeitragssatzes.
  



Krankenversicherung

Allgemeiner Beitragssatz

  ab 01.01.07 01.01.08-
31.12.08
01.01.09-
30.06.09
ab 01.07.09

Für Mitglieder mit Gehalts- / Lohnfortzahlungs-Anspruch bei
Arbeitsunfähigkeit

12,1 % (*1) 12,8 % (*1) 15,5 % (*2) 14,9 % (*2)


Höchstbeitrag freiwillige KV

463,12 € 493,20 € 569,63 € 547,58 €

(*1) seit 01.07.2005 ist vom Versicherten ein Sonderbeitrag von 0,9 % zu leisten, welcher zum allgemeinen Beitragssatz hinzuzurechnen ist

(*2) ab 01.01.2009 gilt der durch den Gesetzgeber festgelegt Einheitsbeitragssatz. Seit 01.07.2005 ist vom Versicherten ein Sonderbeitrag von 0,9 % zu leisten, welcher im allgemeinen Beitragssatz beinhaltet ist
 

Erhöhter Beitragssatz

  ab 01.08.05 ab 01.01.06 ab 01.01.07 01.01.08-
31.12.08

Für Mitglieder ohne Gehalts- / Lohnfortzahlungs-Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit

14,9 %* 14,9 %* 14,9 %* 15,6 %*

 * ab 01.07.2005 ist vom Versicherten ein Sonderbeitrag von 0,9 % zu leisten.

⇒ der erhöhte Beitragssatz wurde vom Gesetzgeber mit Ablauf des Jahres 2008 ersatzlos gestrichen !
 

Ermäßigter Beitragssatz

  ab 01.01.07 ab 01.01.08 ab 01.01.09 ab 01.07.09

Für Mitglieder ohne Krankengeld-Anspruch

11,6 % (*1) 12,3 % (*1) 14,9 % (*2) 14,3 % (*2)

(*1) seit 01.07.2005 ist vom Versicherten ein Sonderbeitrag von 0,9 % zu leisten, welcher zum ermäßigten Beitragssatz hinzuzurechnen ist

(*2) ab 01.01.2009 gilt der durch den Gesetzgeber festgelegt Einheitsbeitragssatz. Seit 01.07.2005 ist vom Versicherten ein Sonderbeitrag von 0,9 % zu leisten, welcher im ermäßigten Beitragssatz beinhaltet ist

 

Versorgungsbezüge z.B. Betriebsrente

01.01.2004 - 31.12.2004     13,8 %
01.01.2005 - 30.06.2005 13,5 %
01.07.2005 - 31.10.2005 12,6 % (*1)
01.11.2005 - 31.03.2008 12,1 % (*1)
01.04.2008 - 31.12.2008 12,8 % (*1)
01.01.2009 - 30-06.2009 15,5 % (*2)
ab 01.07.2009 14,9 % (*2)

(*1) seit 01.07.2005 ist vom Versicherten ein Sonderbeitrag von 0,9 % zu leisten, welcher zum geltenden Beitragssatz hinzuzurechnen ist

(*2) seit 01.07.2005 ist vom Versicherten ein Sonderbeitrag von 0,9 % zu leisten, welcher im geltenden Beitragssatz beinhaltet ist

 

Rentenversicherung

01.01.2003 - 31.12.2006 19,5 %
ab 01.01.2007 19,9 %

 

Arbeitslosenversicherung

01.01.1993 - 31.12.2006  6,5 %
01.01.2007 - 31.12.2006 4,2 %
01.01.2008 - 31.12.2008 3,3 %
ab 01.01.2009 2,8 %

 

Pflegeversicherung

01.07.1996 - 30.06.2008 1,7 %
ab 01.07.2008 1,95 %

Zusatzbeitrag für Kinderlose ab 01.01.2005
(zu zahlen von allen kinderlosen Mitgliedern ab Vollendung des 23. Lebensjahres bzw. von Mitglieder die nach dem 31.12.1939 geboren sind)

0,25 %

 

Insolvenzgeldumlage

01.01.2009 - 31.12.2009        0,10 %  
ab 01.01.2010    0,41 %



Umlage 1 und 2

    ab
01.01.09
ab
01.08.09
  ab
01.01.10
Umlage 1 = Standardsatz
(Erstattung im Krankheitsfalle)
70 %
Erstattung
1,5 % 1,9 %

50 %
Erstattung
1,35 %
Umlage 1 = Alternativsatz
(Erstattung im Krankheitsfalle)
40 %
Erstattung
1,1 % 1,5 %
70 %
Erstattung
 2,2 %
Umlage 2 (Erstattung von
Mutterschaftsaufwendungen)    
100 %
Erstattung
0,1 % 0,1 %

100 %
Erstattung
0,16 %

benötigen Sie für rückwirkende Beitragsberechnungen die Beitragssätze seit 01.01.1997 ? - eine Übersicht erhalten Sie hier.




Für die maschinelle Übermittlung der Beitragsnachweise und Meldungen ab 01.01.2006 hinterlegen Sie bitte in Ihrem EDV-Programm, für die BKK Voralb, folgende Betriebsnummer:

97352653


Bei Fragen zur maschinellen Übermittlung rufen Sie uns bitte unter der Nummer 07022 / 93246-30 (Frau Traub) oder 31 (Herr Halder) an oder schicken uns unter beitraege@bkk-voralb.de eine e-Mail.


Bankverbindung:

Volksbank Hohenneuffen
BLZ: 612 613 39
Kto: 89 500 008



Ihre Betriebsnummer:

Bitte notieren Sie Ihre vom Arbeitsamt bekannt gegebene 8-stellige Betriebsnummer unbedingt auf:

  • Beitragsnachweisen
  • Überweisungen
  • Schriftwechsel



Fälligkeit der Beiträge ab 01.01.2006

  • Beiträge werden spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig.

Beiträge gelten erst mit dem Tag der Wertstellung zugunsten der Krankenkasse als gezahlt; bitte stellen Sie daher die rechtzeitige Überweisung (ggf. durch Wertstellungsvorgabe) sicher.

Schecks müssen spätestens 4 Arbeitstage vor der Fälligkeit bei uns vorliegen.

Bitte reichen Sie uns die Beitragsnachweise frühzeitig ein, insbesondere bei Teilnahme am Lastschriftverfahren (spätestens 3 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstag). Liegen zum Zeitpunkt der Fälligkeit keine Beitragsnachweise vor, erfolgt automatisch eine Schätzung des fälligen Beitrags.

 

Weitere Informationen zum Melde- und Beitragsrecht erhalten Sie >> hier.


Abgabetermine für die Beitragsnachweise für das Jahr 2010


Seit dem 01.01.2008 bringt der Gesetzgeber Klarheit in die Abgabe der Beitragsnachweise. Entsprechend § 28f Abs. 3 SGB IV sind die Beitragsnachweise generell 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einzureichen. 

 

Somit gelten im Jahr 2010 folgende Fälligkeitstermine für die Abgabe der Beitragsnachweise:

Januar 2010 =  25.01.2010
Februar 2010 =  22.02.2010
März 2010 =  25.03.2010
April 2010 =  26.04.2010
Mai 2010 =  25.05.2010
Juni 2010 =  24.06.2010
Juli 2010 =  26.07.2010
August 2010 =  25.08.2010
September 2010   =  24.09.2010
Oktober 2010 =  25.10.2010
November 2010 =  24.11.2010
Dezember 2010 =  23.12.2010