Grundsätzlich können
alle Beschäftigten
der Firmen HELLER, LEUZE, TRAUB und HYDRAULIK-RING
die BKKVoralb
als für sie zuständige Krankenkasse
wählen.
Auch die Ehepartner
unserer Mitglieder, die zur Zeit
noch bei einer anderen Krankenkasse versichert
sind, können beitreten.
Endet die Familienversicherung
von Ehepartnern
oder Kindern, z.B. wegen einer
Beschäftigung oder eines Studiums,
kann der Versicherte Mitglied unserer
BKK bleiben.
Die Mitgliedschaft bei
der BKKVoralb
bleibt auch bei einem Arbeitgeberwechsel
bestehen.
Es besteht die Möglichkeit
von jeder gesetzlichen Krankenkasse überzuwechseln.
Vom ersten Tag der Versicherung an bestehen
dann die vollen Leistungsansprüche.
Die Mitgliedschaft kann bei der seitherigen
Krankenkasse, in der Regel zum Ablauf
des übernächsten Kalendermonats,
gekündigt werden.
Auf eine Krankenversicherung müssen Sie sich verlassen können, wenn
es darauf ankommt. Sie sollte effizient mit Ihren Beiträgen umgehen und
genau die Leistungen bieten, die zu Ihrem Leben passen. So wie die BKK.