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Für die Berechnung und Abführung der Beiträge bitten wir die folgenden Daten zu beachten. Sofern die Meldungen und Beitragsnachweise von einer externen Abrechnungsstelle (z.B. Steuerberater) erstellt werden, bitten wir Sie die Daten weiterzuleiten.
Krankenversicherung
Allgemeiner Beitragssatz
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ab
01.01.02 |
ab
01.11.02 |
ab
01.01.03 |
ab 01.01.04 |
ab 01.07.04 |
ab 01.01.05 |
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Für Mitglieder mit Gehalts-/Lohnfortzahlungsanspruch
bei Arbeitsunfähigkeit
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13,2 % |
13,8 % |
13,8 % |
13,8 % |
13,5 % |
13,5 % |
Höchstbeitrag
freiwillige KV
|
445,50 € |
465,76 € |
476,10 € |
481,28 € |
470,82 € |
475,88 € |
Erhöhter
Beitragssatz
|
|
ab
01.01.02 |
ab
01.11.02 |
ab
01.01.03 |
ab 01.01.04 |
ab 01.07.04 |
ab 01.01.05 |
|
Für Mitglieder ohne Gehalts-/Lohnfortzahlungsanspruch
bei Arbeitsunfähigkeit
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16,0 % |
16,6 %
|
16,6 % |
16,6 % |
16,3 % |
16,3 % |
Ermäßigter
Beitragssatz
|
|
ab
01.01.02 |
ab
01.11.02 |
ab
01.01.03 |
ab 01.01.04 |
ab 01.07.04 |
ab 01.01.05 |
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Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch
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12,7 % |
13,3 %
|
13,3 % |
13,3 % |
13,0 % |
13,0 % |
Versorgungsbezüge
z.B. Betriebsrente
| ab 01.01.2004 - 31.12.2004 |
13,8 % |
| ab 01.01.2005 |
13,5 % |
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung
|
ab 01.01.2005 |
1,7
% |
Zusatzbeitrag für Kinderlose
(zu zahlen von allen kinderlosen Mitgliedern ab Vollendung des 23. Lebensjahres bzw. von Mitglieder die nach dem 31.12.1939 geboren sind) |
0,25 % |
Umlage
Aus rechtlichen Gründen
nehmen wir zur Zeit an der Umlageversicherung
nicht teil.
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Fälligkeit der
Beiträge
- Beiträge werden spätestens
am 15.
des der Entgeltzahlung folgenden Monats
fällig.
- Beiträge werden spätestens
am 25.
des laufenden Monats fällig,
wenn das Arbeitsentgelt bis zum 15.
dieses Monats zu zahlen ist.
Beiträge gelten erst mit dem Tag der
Wertstellung zugunsten der Krankenkasse
als gezahlt; bitte stellen Sie daher die
rechtzeitige Überweisung (ggf. durch
Wertstellungsvorgabe) sicher.
Schecks müssen spätestens 4
Arbeitstage vor der Fälligkeit bei
uns vorliegen.
Bitte reichen Sie uns die Beitragsnachweise
frühzeitig ein, insbesondere bei
Teilnahme am Lastschriftverfahren (wünschenswert
wäre der 11. eines Monats). Liegen
zum Zeitpunkt der Fälligkeit keine
Beitragsnachweise vor, erfolgt automatisch
eine Schätzung des fälligen
Beitrags.
Weitere Infos zum Melde- und Beitragsrecht
erhalten Sie >>
hier.
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