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Letzte Aktualisierung: 27.12.2004
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Für die Berechnung und Abführung der Beiträge bitten wir die folgenden Daten zu beachten. Sofern die Meldungen und Beitragsnachweise von einer externen Abrechnungsstelle (z.B. Steuerberater) erstellt werden, bitten wir Sie die Daten weiterzuleiten.


Krankenversicherung

 

Allgemeiner Beitragssatz

  ab 01.01.02 ab 01.11.02 ab 01.01.03 ab 01.01.04 ab 01.07.04 ab 01.01.05

Für Mitglieder mit Gehalts-/Lohnfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit

13,2 % 13,8 % 13,8 % 13,8 % 13,5 % 13,5 %
Höchstbeitrag freiwillige KV
445,50 € 465,76 € 476,10 € 481,28 € 470,82 € 475,88 €

 

Erhöhter Beitragssatz

  ab 01.01.02 ab 01.11.02 ab 01.01.03 ab 01.01.04 ab 01.07.04 ab 01.01.05

Für Mitglieder ohne Gehalts-/Lohnfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit

16,0 %

16,6 %

16,6 % 16,6 % 16,3 % 16,3 %

 

Ermäßigter Beitragssatz

  ab 01.01.02 ab 01.11.02 ab 01.01.03 ab 01.01.04 ab 01.07.04 ab 01.01.05

Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch

12,7 %

13,3 %

13,3 % 13,3 % 13,0 % 13,0 %

 

Versorgungsbezüge z.B. Betriebsrente

ab 01.01.2004 - 31.12.2004 13,8 %
ab 01.01.2005 13,5 %

 

Rentenversicherung

01.01.2005 19,5 %

 

Arbeitslosenversicherung

01.01.2005 6,5 %

 

Pflegeversicherung

ab 01.01.2005 1,7 %

Zusatzbeitrag für Kinderlose
(zu zahlen von allen kinderlosen Mitgliedern ab Vollendung des 23. Lebensjahres bzw. von Mitglieder die nach dem 31.12.1939 geboren sind)

0,25 %

 

 

Umlage

Aus rechtlichen Gründen nehmen wir zur Zeit an der Umlageversicherung nicht teil.

 

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Ihre Beitragsnachweise senden Sie bitte an folgende Anschrift:

BKK Voralb
Postfach 1424

72604 Nürtingen

Telefon 07022 / 93246 - 30
Telefax 07022 / 93246 - 40

email: beitraege@bkk-voralb.de
Ihr Ansprechpartner: Frau Traub

 

 

Bankverbindung:

Volksbank Hohenneuffen
BLZ: 612 613 39
Kto: 89 500 008


 

Ihre Betriebsnummer:

Bitte notieren Sie Ihre vom Arbeitsamt bekannt gegebene 8-stellige Betriebsnummer unbedingt auf:

  • Beitragsnachweisen
  • Überweisungen
  • Schriftwechsel

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Maschinelle Datenübertragung:

Betriebsnummer der BKK Voralb:

973 526 53

Beitragsnachweise und Meldungen können unter Angabe dieser Betriebsnummer elektronisch an DATEV oder unseren Bundesverband übermittelt werden.

 

 

Fälligkeit der Beiträge

  • Beiträge werden spätestens am 15. des der Entgeltzahlung folgenden Monats fällig.
  • Beiträge werden spätestens am 25. des laufenden Monats fällig, wenn das Arbeitsentgelt bis zum 15. dieses Monats zu zahlen ist.

Beiträge gelten erst mit dem Tag der Wertstellung zugunsten der Krankenkasse als gezahlt; bitte stellen Sie daher die rechtzeitige Überweisung (ggf. durch Wertstellungsvorgabe) sicher.

Schecks müssen spätestens 4 Arbeitstage vor der Fälligkeit bei uns vorliegen.

Bitte reichen Sie uns die Beitragsnachweise frühzeitig ein, insbesondere bei Teilnahme am Lastschriftverfahren (wünschenswert wäre der 11. eines Monats). Liegen zum Zeitpunkt der Fälligkeit keine Beitragsnachweise vor, erfolgt automatisch eine Schätzung des fälligen Beitrags.

 

Weitere Infos zum Melde- und Beitragsrecht erhalten Sie >> hier.

 

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Der BKK-Betriebs-Service

Die aktive Unterstützung des Unternehmens, nicht nur in Fragen der Krankenversicherung, sondern in allen Fragen der Sozialversicherung, ist die Aufgabe des BKK-Betriebs-Service!

 

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