Brillen

Für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr übernehmen wir die Kosten der Gläser – auch Zweistärkengläser und unter bestimmten Voraussetzungen Kunststoffgläser.

Ohne Altersbegrenzung bezahlen wir Sehhilfen – einschließlich Kontaktlinsen, wenn schwere Sehbeeinträchtigungen, Augenverletzungen oder Augenerkrankungen vorliegen.

Maßgebend für unsere Kostenbeteiligung sind vereinbarte Festbeträge.

Geändert am: 01.06.2022